Was für eine Aufregung. Kameraüberwachung auch für 'unbescholtene Bürger'. Eklig, in der Tat - ich frage mich schon eine Weile, ob wir sowas in der Wohnung haben und ob ich (samt Kindern) eigentlich als unbescholten gelte und derlei Fragen mehr, die seit gestern, als Details des geplanten BKA-Gesetzes bekannter wurden, viel Aufsehen erregen. MIch interessiert mindestens genauso, wie lange Kameras wie auch Wanzen eingesetzt werden können, wenn es wie bei uns anscheinend einen totalen Stillstand in der Ermittlung gibt und die Staatsanwaltschaft gern einfach noch ein bisschen Daten sammeln möchte, bis sie vielleicht irgendwann mal genug über uns weiß? Oder haben die da auch Personalengpässe, wie beim BKA, weswegen sie einfach gerade nicht schaffen, das ganze endlich einzustellen?

Interessanter wäre die Frage, wenn es nicht so eindeutig um 'unbescholtene Bürger', sondern vielleicht sowas wie Eigentumsdelikte ginge - ist die Kamera im Zimmer von 16-jährigen chronischen Kaugummiklauern ok?  

tagesschau.de hat eine Umfrage zu 'Kameras in Wohnungen', und die Ergebnisse sind bei der Fragestellung wenig überraschend, andererseits auch ganz schön, dass jetzt ein bisschen Empörung aufkommt. Da ist offenbar die Grenze erreicht, wo viele doch was zu verbergen haben.

Die Ergebnisse der Umfrage:

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt in bestimmten Fällen auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen darf. Was denken Sie: Ist dies ein notwendiger Preis für die Innere Sicherheit oder ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre?

  • Die Maßnahme ist angebracht: 33 Stimmen, dies entspricht circa 3.8%
  • Die Maßnahme geht zu weit: 843 Stimmen, dies entspricht circa 96.0%
  • Dazu habe ich keine Meinung / Ist mir egal: 2 Stimmen, dies entspricht circa 0.2% Stimmen gesamt: 878
(Stand 18.4. ca. 13:30)
 
Mal angenommen, die Kameras würden jetzt noch nicht eingesetzt - und alle, die sich mehr damit beschäftigen, zucken bei der Frage eh mit den Schultern und sagen 'ganz egal, der Verfassungsschutz macht das ja sowieso' - dann kann ich als praxisnahes Beispiel dazu, wohin das führt, gern immer wieder den schwarzen Beutel zitieren.
Die Annahme, dass Andrejs Eltern in so einem Beutel gefährliches Beweismaterial während seiner Inhaftierung in ihrer Wohnung aufbewahrten, mit ihm nach seiner Entlassung darüber am Telefon schwatzen und den dann Sonntag nachmittag mit der U-Bahn zu uns tragen, führte nicht nur zu einer weiteren Hausdurchsuchung, sondern auch zu einem Austauch von amtlichen Dokumenten ihrer sich darüber beschwerenden Anwältin, der BAW und dem BGH. Jeder Mensch mit einem Funken gesunden Menschenverstandes fängt bei dieser Geschichte an zu lachen und fragt, ob sie sich schon entschuldigt haben. BAW und Herr Hebenstreit allerdings sind bis heute der Meinung, dass das alles vollkommen rechtmäßig war (siehe Der schwarze Beutel - The Sequel).
 
Ein eigenes Thema ist noch die Ziehung der Grenze zwischen 'bescholten' und 'unbescholten'..