Kleinkram – Mehr Details über die Krisendemo


Ich komme viel weniger zum Bloggen als mir lieb ist; ein reales Leben mit Kindern ist so. Deshalb probiere ich nochmal das kommentierte Verlinken, damit die Sachen, die ich lesenswert finde und nicht schaffe, als ‚richtige Artikel‘ aufzuschreiben, trotzdem nicht (alle) untergehen. "Kleinkram" also nicht, weil es weniger wichtig wäre, sondern weil es weniger Zeit und Platz braucht.

Heute ein interessanter Nachtrag zur Krisendemo (die mit der Splitterbombe dem Sprengsatz dem Horrorknall dem illegalen Feuerwerkskörper):

Das mitaufrufende Aktionsbündnis Sozialproteste hat eine Pressemitteilung herausgegeben, die deutliche Kritik am Polizeieinsatz enthält und eine genaue Untersuchung der Vorfälle fordert (das scheint mir auf jeden Fall sinnvoll):

Die
bundesweite Versammlung des ABSP fordert die politischen
Verantwortlichen in
Berlin und bei der Polizeiführung auf, den Hergang und Verlauf des
polizeilichen Übergriffs öffentlich zu untersuchen. Ohne erkennbaren
Grund
wurde der polizeiliche Übergriff offenbar an einer von der Polizei
gewählten
Stelle befohlen. Dabei wurden die Ordner der Demonstrationsleitung, die
beim
bisherigen Verlauf der Demonstration erkennbar tätig waren, gezielt
angegriffen
und teilweise schwer verletzt und so die Ausübung ihrer Tätigkeit
unmöglich
gemacht. Auch Demonstrant/innen, die bis zu diesem Zeitpunkt
deeskalierend
eingewirkt hatten, wurden körperlich bedroht und bewusst gefährdet.

Angehängt ist die Eidesstattliche
Erklärung
des Demonstrations-Ordners Rainer Wahls vom Berliner Sozialforum. Und die hat es in sich: 

Der Befehl zum polizeiliche Zugriff erfolgte quasi eine halbe Minute nach meiner
mündlichen Erklärung. Ein Agieren als erkennbarer Ordner war nicht möglich, da mich unmittelbar drei Faustschläge am Kopf getroffen hatten, in dessen Folge die Brille verloren ging. In der Folge duckte ich mich eher instinktiv ab, auch um die Brille wieder aufzuheben. Diesen Moment nutzte der Polizist halb rechts von mir um einen gezielten Tritt gegen den Kopf zu platzieren.

Im Gegensatz zu den dosierten Faustschlägen ohne wirkliche Verletzungsgefahr wurde beim Fußtritt eine ernsthafte gesundheitliche Gefährdung wissentlich in Kauf genommen. Es bestand für den ausführenden Polizisten keine Gefahrensituation, aus der sich ein Selbstschutz begründen ließe.

Er beschreibt auf drei Seiten seine Wahrnehmung der Demonstration inkl. Explosion und das Drumrum. Für ein vollständiges Bild der Vorfälle es schadet sicher nicht, die gelesen zu haben.