Another one bites the dust

Die BAW (diese Behörde von der Frau Harms) hat das §129a-Verfahren gegen 11 Personen aus Bad Oldesloe und Berlin eingestellt, ebenfalls zu einem Verfahren nach §129 runtergestuft und an die Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben. Bingo!

Das ist das Verfahren gegen die, die dieses Verfahren haben, weil sie nicht gegen den G8 protestiert haben, nicht gegen Militarismus aktiv waren, nicht.. etc, und deswegen in Verdacht gerieten, weil sie all dies dann offenbar besonders konspirativ getan haben müssen. Und auch die, in deren Verfahren sich das BKA nicht entblödet hat, in die Akten zu schreiben, dass sie Telefonate mit Journalisten aufzeichnen.

Pressemitteilung der Soligruppe Berlin:

Bundesanwaltschaft gibt auf !

Bundesanwaltschaft lässt Terrorvorwurf fallen

Die Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a
StGB gegen elf Personen aus Norddeutschland und Berlin fallengelassen
und abgegeben.

Die Ermittlungen wegen des Anfangverdachts der Mitgliedschaft in einer
kriminellen Vereinigung wurden nun zur weiteren Bearbeitung an die
Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben.

Michael Waldau von der Soligruppe Berlin erklärt hierzu:
“Die Bundesanwaltschaft hat mit diesem Vorgehen das Handtuch geworfen,
bevor der Bundesgerichtshof die Ermittlungen für rechtswidrig erklären
konnte. Die Emittlungen nach § 129a laufen immer weiter aus dem Ruder.
Als einzige Konsequenz bleibt die Einstellung der Verfahren und die
Abschaffung des § 129a !”

Soligruppe Berlin 25. Januar 2008

http://www.soligruppe.blogsport.de/

Kontakt: soligruppeberlin@no-log.org

Und aus der Pressemmitteilung eines der beteiligten Rechtsanwälte:

Pressemitteilung, 25.01.2007
Rechtsanwalt Daniel Wölky, Berlin

Wieder Tiefschlag für Generalbundesanwältin Monika Harms

Erneut
musste die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallenlassen.

Die
Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen politische
Aktivisten aus Norddeutschland und Berlin wegen des Verdachts der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB
eingestellt.

Im Sommer 2007 wurden zahlreiche Durchsuchungen in Schleswig-Holstein,
Hamburg und Berlin vorgenommen. Den elf Beschuldigten war vorgeworfen
worden, an mehreren Brandanschlägen auf Bundeswehrfahrzeuge und
Fahrzeuge von Rüstungsfirmen in Berlin und Bad Oldesloe beteiligt
gewesen zu sein.

In diesem Verfahren wurden Personen der Mitgliedschaft in der
behaupteten Gruppierung einzig deshalb verdächtigt, weil sie mit
anderen Beschuldigten bekannt waren und sich politisch betätigten.
Der Beschuldigte Thomas W. erklärt: "Nur weil ich andere Beschuldigte
kenne und politisch aktiv bin, wurde ich lange Zeit observiert und mein
Telefon und mein Auto abgehört. Ohne einen einzigen stichfesten Beweis
war ich, wie die anderen Betroffenen, von einer Totalüberwachung und
Durchsuchungen betroffen. Der § 129a ist ein reiner Schnüffelparagraph
und gehört endlich abgeschafft !"
Rechtsanwalt Daniel Wölky, Verteidiger vom Thomas W.: "Diese Art der
Verdachtskonstruktion ist eine „Kontaktschuld“ und erinnert an die so
genannte Sippenhaftung des 3. Reiches. So etwas ist dem bundesdeutschen
Strafrecht fremd."

 

http://www.youtube.com/watch?v=rNQRfBAzSzo

 

Ein Gedanke zu „Another one bites the dust

  1. > Rechtsanwalt Daniel Wölky, Verteidiger vom Thomas W.:
    > „Diese Art der Verdachtskonstruktion ist eine
    > „Kontaktschuld“ und erinnert an die so genannte
    > Sippenhaftung des 3. Reiches. So etwas ist dem
    > bundesdeutschen Strafrecht fremd.“

    Meiner Meinung nach sollte, auch die BAW, bundesdeutsches (Straf)recht repräsentieren. Da so extensiv und aus ‚Kontaktgründen‘ nach 192a ermittelt wird und wurde (unter dem Deckmantel von Frau Harms), scheint die Sippenhaftung der BAW überhaupt nicht mehr Fremd zu sein — die Gesetze geben das nur noch nicht, wie von der BAW gewünscht, ganz her.

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