Es gibt ganz offensichtlich so'ne und solche kriminellen Vereinigungen. Wenn diese aber keine ist, dann weiß ich auch nicht, was das sein soll.

Das Urteil gegen die sächsische Neonaziorganisation "Sturm 34" ging gestern breit durch die Medienlandschaft.

Interessant die Schnipsel in den Berichten darüber, warum das Gericht entschied, dass es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung (§129 StGB) handelt. Nach Meinung des Richters offenbar, weil sie dazu zu dumm sind (?). Das Wort "Terror" wird dafür in den Artikeln relativ oft benutzt.

Sehr gehässig Patrick Gensing im Störungsmelder Sturm 34 laut Landgericht Dresden keine kriminelle Vereinigung

Zur Begründung sagte Richter Martin Schultze-Griebler laut Netzeitung, den Angeklagten fehle es “überwiegend am intellektuellen Inventar”. Neonazis schützen sich also offenbar durch Dummheit vor einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, bzw. durch ihre fehlenden Fähigkeit zur normalen Konfliktlösung: Verbale Auseinandersetzungen kannten die jungen Männer, die im Mai und Juni 2006 mehrere brutale Überfälle in der Region inszenierten, wohl kaum, so der Richter weiter. Die Bezugnahme der “Sturm 34“-Mitglieder auf nationalsozialistische Ideen zeige einen tiefen Rassismus, so Schultze-Griebler. Es sei “die passende Ideologie für Leute, die sich gern prügeln”. Es habe aber keinen für alle Mitglieder “verbindlichen Gruppenwillen” gegeben. Aber: Ihnen sei es um Einschüchterung, um das Schaffen einer “national befreiten Zone” gegangen, was nun doch irgendwie entfernt wie ein gemeinsames Ziel klingt. 

 

Die Zeit: Terror am Badesee

Informant R. beschrieb die militärische Hierarchie: der Anführer Tom W. an der Spitze, darunter die "Offiziere". Der Rest war Fußvolk, das sich beim "Fronteinsatz" bewähren musste. (...)

Das Dresdner Landgericht legt die Messlatte dafür, wann eine hochgradig kriminell agierende Gruppe eine kriminelle Vereinigung ist, allerdings sehr hoch. So hätten die Täter ihre Taten einvernehmlich beschließen und an den Beschluss gebunden sein müssen.

Spiegel Online: "Kopftritte wie gegen einen Fußball"

 

(...) Auch weil die Urteile allesamt wegen gefährlicher Körperverletzung fallen - nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Diesen zentralen Anklagepunkt ließ das Gericht fallen. Für den Laien sei das möglicherweise nicht nachvollziehbar, räumt Richter Schultze-Griebler ein. Juristisch allerdings sei die Definition einer kriminellen Vereinigung eng gefasst. Vor allem der notwendige "Gruppenwille", dem sich alle Mitglieder einer Vereinigung nach einer Abstimmung oder ähnlichem unterordnen, sei im Falle des "Sturm 34" nicht zu erkennen.

Die Sachsen Zeit Gericht: Sturm 34 war keine kriminelle Vereinigung

Apropos Untersuchungshaft. Auf die Ausstellung von Haftbefehlen wurde trotz der mehrjährigen Gefängnisstrafen großzügiger Weise verzichtet. Tom W. sitzt ohnehin nach wie vor. Und sein Bruder Peter bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß. Bereits gestern kündigte der sichtlich angesäuerte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär an gegen das Urteil Revision einzulegen. Immerhin sei man seitens der Staatsanwaltschaft nach wie vor der Auffassung, dass es sich beim „Sturm 34“ um eine kriminelle Vereinigung gehandelt habe.

Im Dresdner Innenministerium macht man derweil gute Miene zum bösen Spiel. „Mit diesen Freiheitsstrafen können wir ein wichtiges Signal ins Land senden. Nämlich dass rechtsradikale Straftaten geahndet werden“, sagte Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) im MDR-Sachsenspiegel. Ein Ministeriumssprecher erklärte weiter: „Das Innenministerium sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt.“ Das Urteil sei ein Beispiel für das gute Zusammenwirken von Polizei und Justiz.

Netzeitung "Ihnen fehlt intellektuelles Inventar"

Doch der Hauptanklagepunkt wurde von der Staatsschutzkammer des Gerichts abgeschmettert: die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dafür fehle der Willensbildungsprozess, der in einen einheitlichen und verbindlichen Gruppenwillen münde, sagte Schultze-Griebler. «Das gab es nicht einmal beim Kern der Mitglieder.»

2003 hatte die Kammer in zwei Verhandlungen Anhänger der ebenfalls verbotenen «Skinheads Sächsische Schweiz» wegen Bildung oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung dagegen für schuldig befunden.

Fokus Online Haftstrafen für Anführer von Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“

Freigesprochen wurden alle Angeklagten vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Voraussetzung für eine solche Verurteilung wäre nach den Worten des Richters gewesen, dass alle Mitglieder der rechtsextremen Gruppe einvernehmlich entschieden hätten, Straftaten zu begehen und jeder daran gebunden gewesen wäre. Da aber jeder Einzelne über seinen Tatbeitrag habe entscheiden können, sei es nicht möglich gewesen, sie wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu verurteilen.

Allerdings habe man bei verschiedenen Delikten die Mittäterschaft geltend machen können, so dass die Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung auch dann erfolgen konnte, wenn direkte Verletzungshandlungen nicht hätten bewiesen werden können.

 

Als Kontrast ein Artikel von morgen zur Einstellung des §129a-Verfahrens in Bad Oldesloe: 

Leise zu den Akten gelegt. Terror-Verfahren von Bad Oldesloe eingestellt von Peer Stolle