Wie unglaublich wundervoll. In einem im Grunde noch absurderen ehemaligen Terrorismusverfahren als 'unserem' will das LKA jetzt den vor einem Jahr am Auto entdeckten Peilsender zurück. Als die Anwältin des angepeilten Autofahrers ihn damals zurückgeben wollte, aber nicht wusste wem, wollte niemand Besitzer sein. Anfang des Jahres hat der BGH entschieden, dass auch hier die BAW den Mund zu voll genommen hat und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein abgegeben. Ähnlich wie bei uns geschieht da gerade nicht viel (außer Datensammeln), aber der Sender fehlte plötzlich doch:

Das LKA forderte die Herausgabe von "Überwachungstechnik des Landeskriminalamtes Schleswig Holstein". Schenk habe sich das "GPS Ortungsgerät Nr. 20" im März 2007 "bösgläubig" angeeignet. "Der Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache", empört sich das Kieler LKA. Der Sender sei jedoch "nicht verloren gegangen", sondern sei "unter der Stoßstange des Wagens der Beklagten versteckt" worden. (taz)

Frech. Der findet den Sender am Auto und benimmt sich, als hätte er ihn gefunden, dabei war der gar nicht verloren, sondern mit Absicht versteckt worden! Und dafür gibt's jetzt gleich noch eine Klage und die soll 2500€ kosten. Wenn er das Ding nicht sofort zurückgibt. 

(Das ist übrigend das gleiche Verfahren, in dem die Gespräche mit JournalistInnen nicht nur abgehört, sondern gleich zu den Akten genommen worden waren.)