[de , mg-Verfahren ] 09 April, 2008 00:12

Ermittlungsrichter Hebenstreit (der anscheinend alles unterschreibt, was BAW/BKA sich wünschen - hat der eigentlich nie Tatort gesehen? Da sind die Richter irgendwie knackiger) hat der Vorladung von drei Zeuginnen im mg-Verfahren zugestimmt. Die erste Vorladung findet Mittwoch (9.4.) in Karlsruhe statt.

Update: Gut gegangen. Die heute vorgeladene Frau hat die Aussage verweigert und sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach §55 StPO berufen. Hebenstreit hat es akzeptiert und die BAW nicht.

Und, könnte man fragen, was ist das Problem, wenn niemand was zu verbergen hat? Die Antwort stand kürzlich im Spiegel (s.u.), allerdings bezogen auf die Stasi, was ja bekanntermaßen was gaaanz anderes ist.

Schon im Oktober waren ca. 20 ZeugInnen vorgeladen worden. Im November stufte der BGH das Verfahren vom Terrorismus-Verfahren runter zu einem nach §129 (kriminelle Vereinigung), und diverse andere §129a-Verfahren mussten von der BAW abgegeben werden, weil es mit dem staatsgefährdenden linken Terrorismus doch nicht so weit her ist.

Wir werden ständig gefragt, wann das sog. mg-Verfahren endlich eingestellt wird. Und was geschieht? Vorladungen nach Karlsruhe. Das ist keine freiwillige Veranstaltung, und wenn die Vorgeladenen sich weigern sollten, über die Beschuldigten auszusagen, können sie direkt im Gefängnis landen, für bis zu sechs Monate.

Dazu habe ich Anfang März die bewusste Spiegel-Passage gefunden, die schön erläutert, warum jede scheinbar noch so belanglose Information im Zweifelsfall eben doch eher gegen die Angeklagten verwandt wird - wobei sie genau genommen ja immer noch nicht angeklagt sind. Dann wären wir ja schon mal einen Schritt weiter und wüssten, was eigentlich das Problem ist. Stattdessen werden munter weiter Daten gesammelt und wird für völlig verhältnismäßig gehalten, Menschen aus ihrem Alltag nach Karlsruhe zu zitieren und mit Haft zu bedrohen.

Im Spiegel ging es um einen Schlittschuh-Trainer, der schon in der DDR Schlittschuh-Trainer war und nebenbei Stasi-IM. Und das Problem, dass er als Trainer deswegen nicht tragbar sei. Weil er aber nunmal so ein guter Trainer ist und nicht irgendwen, sondern die Europameister im Paarlauf trainiert, gab es ein Problem. Er selber findet ja, dass er "gar nichts gemacht" und überhaupt nichts "Wichtiges" erzählt hat. Damit er endlich begreift, dass bei der Stasi jede Information verwertet wurde und alles wichtig war, musste er mit Gauck persönlich reden. Der hat ihm erklärt, wie das funktioniert und dass es keine unwichtigen Informationen gibt, aus Perspektive der Geheimdienste. 

 

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[de , mg-Verfahren ] 02 April, 2008 00:43

Preisausschreiben-Ausstellung Tacheles FlyerNach dem gerade beendeten Preisausschreiben zur Frage "Was ist eigentlich Terrorismus" bin ich kurz davor ein neues auszuloben. Nicht ohne allerdings darauf hinzuweisen, dass es gerade im Berliner Tacheles eine Ausstellung mit einigen der Einsendungen dazu gibt: Kunsthaus Tacheles, Oranienburger Strasse (Berlin), Neue Galerie 4. Stock, täglich 15-20 Uhr (außer am 3.4., weil dann da irgendeine Veranstaltung stattfindet. Noch bis zum 13.4., danach eine Woche im Bethanien.

 

Der neue Wettbewerb müsste sich dann um Veranstaltungsankündigungen drehen. Es findet gerade eine lange Serie von Informationsveranstaltungen rund um das sog. 'mg-Verfahren' statt. In aller Kürze: das Verfahren läuft weiter, nicht mehr als Terrorismus-Verfahren, sondern wegen 'Bildung einer kriminellen Vereinigung'. Überwachung vermutlich wie gehabt. Wir warten seit Monaten darauf, dass sich die Bundesanwaltschaft mal dazu durchringt, mit einer Klageschrift den nächsten Schritt zur Eröffnung des eigentlichen Prozesses zu gehen (angekündigt war das das erste Mal für Januar) oder aber endlich einzustellen, was doch sehr breit als unsäglicher Quatsch wahrgenommen wird. Nun ja. Stattdessen gab es nochmal die Entnahme von DNA-Proben und für April sind jetzt neue ZeugInnen nach Karlsruhe vorgeladen, denen ebenfalls bis zu sechs Monate Haft drohen, wenn sie sich weigern, etwas über die Beschuldigten auszusagen.

Über dies und mehr also viele Veranstaltungen, die komplette und immer wieder aktualisierte Liste auf der Website zum Verfahren. 

Nicht zu schlagen ist wahrscheinlich nach die Ankündigung aus Kiel? Dazu gibt es auch einen schicken Flyer (pdf), dem ich ein paar kleine grafische Ausschnitte entnommen habe, die ihr hier rechts und links sehen könnt. Obwohl uns auch die eigens erstelle Seite für die Veranstaltungen, die wir Anfang März in Bern gemacht haben, wirklich gut gefiel: http://stopp129a.immerda.ch/. Alles jeweils zur Nachahmung empfohlen, und obwohl gerade die Terminkalender relativ ausgebucht sind, freuen wir uns immer über nette Einladungen. Donnerstag bin ich bei der re:publica, und sehr neugierig darauf.

 

 

 

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[de , Überwachung im Alltag , mg-Verfahren , Überwachung ] 14 Februar, 2008 02:38

Es geschieht... nichts. Nichts besonders Auffälliges. Es wird weiter ermittelt, das Verfahren läuft weiter, ganz normal, als hätte sich nie jemand besonders darüber gewundert. Lediglich das 'a' fehlt hinter dem §129. Eine Weile war davon gar nichts zu merken und gerade fühlt es sich wieder ein bisschen seltsam an, aber ganz unauffällig. Kleinkram, sozusagen.

Wenn ich Leute anrufe, die ich nicht regelmäßig anrufe, dann behauptet mein Handy, dass es deren Nummer nicht gebe, oder sie gerade nicht erreichbar seien, ab und zu auch, dass gerade besetzt sei. Weil ich das schon kenne, rufe ich eine halbe Minute später nochmal an und siehe! Dann gibt's die Nummer wieder und telefoniert hat auch niemand.

Wirklich frappierend finde ich ein Phänomen, das schon richtig schrill klingt. Deswegen verbuche ich das jetzt mal nicht unter 'Überwachung', aber wüsste wirklich gern, wie das kommt: wenn das jemand erklären kann?!
Bei einem gerade genutzten Rechner fängt der Mauszeiger an zu wandern, gespenstisch ganz von allein, so als ob er gerade aus der Bildfläche rutscht, ganz langsam. Wenn ich die Maus anfasse und aktiv bewege, dann hört sie auf zu rutschen. Allerdings hüpfen die Fensterränder gelegentlich unkontrolliert herum. Das passiert nicht nur mir, sondern auch anderen Verwandten und Bekannten, und wir wüssten gern, was das ist, damit wir nicht weiter darüber nachdenken müssen.

Außerdem gehen wirklich viele Computer kaputt im Kreis der Beschuldigten und ihrer Bekannten, auch geladener ZeugInnen. Nebenbei auch unangenehm teuer..

Ich gebe zu, dass ich gelegentlich über Kameras in der Wohnung nachdenke. Es scheint zum Allgemeinwissen zu gehören, dass das BKA bestimmte Beschränkungen in den Ermittlungen hat und sich an einige davon auch tatsächlich zu halten scheint, was aber offenbar nicht für den Verfassungsschutz gilt. Es wird davon ausgegangen, dass mehr oder weniger alles eingesetzt wird, was technisch machbar ist. Ich hatte ja schon auf den Film "Aus Liebe zum Volk"  hingewiesen, der letzte Woche im mdr lief. Kai Raven hat den auch gesehen und genauer beschrieben. Der Film zeigt gut, dass Kameras ("visuelle Wohnraumüberwachung") in der Wohnung schon vor Jahrzehnten regulär eingesetzt wurden, und damit ist sicher nicht übertrieben anzunehmen, dass diese Technik seitdem noch verfeinert wurde. Das BKA hat sie jedenfalls ganz oben auf der Wunschliste. Ja. Ich muss sagen, dass ich mich zuhause wohler fühlen würde, wenn ich hier etwas genauer Bescheid wüsste.

Relativ genau lässt sich sagen, dass verdeckte Ermittler gern öffentliche Veranstaltungen besuchen. Dass sie das bei Veranstaltungen tun, die sich mit dem Verfahren beschäftigen, wundert niemanden. Dass sie aber auch weiterhin was über Gentrifizierung lernen wollen? Na, es schadet sicher nicht. Und wie sagte Frau Harms so schön im August in der FAS: "Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof erlässt keine Haftbefehle nur aufgrund von wissenschaftlichen Veröffentlichungen, wie es in manchen Medien unterstellt wurde. Auch nicht für den freien Zugang zu Bibliotheken." Aber Gentrifizierung ist immer noch .. schwierig?
Es stellt sich schon auch die Frage, ob diese wahnsinnig auffälligen Herren wirklich versuchen, verdeckt zu sein, oder ob das Absicht ist. Und ich gehöre nicht zu den Leuten, die immer schon nach sowas Ausschau hielten, aber die hier sind wirklich auffällig.


Am Sonntag - schon wieder Fernsehen - gab es bei 'Planetopia' auf Sat1 einen Bericht darüber, was mit guten Kameras auch ganz legal über die Spiegelung z.B. in Kaffeelöffeln, Gläsern, Brillengläsern und teilweise sogar Pupillen aufgenommen werden kann. Genauer stand das vor einem Weilchen schon in der FAZ, die über einen Professor der Informationssicherheit und Kryptographie am Max-Planck-Instituts für Informatik berichtet, der das alles mal ausprobiert hat:

Als Spitzenreflektor erwies sich eine gläserne Teekanne. Aus einer Entfernung von zehn Metern konnten die Saarbrücker darauf noch eine 18-Punkt-Schrift auf dem gespiegelten Bildschirm entziffern - mit einer Ausrüstung, die gerade einmal 1200 Euro gekostet hat: einer Digitalkamera, zwei Teleskopen und ein wenig Software.


Dazu passt noch, dass vor einer Weile bei einem der Beschuldigten im mg-Verfahren nach einer Reise in einem Zimmer das Licht brannte, obwohl das ganz sicher bei der Abreise nicht gebrannt hatte. Das schockt uns schon kaum noch: die Vorstellung, dass in unserer Abwesenheit andere unsere Wohnung betreten - und auch hier sagen Menschen, die es besser wissen, dass das nicht außergewöhnlich sei. Man gewöhnt sich ja an fast alles. Sehr schön illustriert in diesem Film: (via)

Auch von Netzpolitik stammt der Hinweis, dass die gestrige Sendung 'Die Waffen der Terrorfahnder' komplett im Netz ist, 45 Min. lang.

Zum Schluss noch Danke für die Folien zum Thema "Terror Detection Algorithms" bei der Transmediale, die gut illustrieren, warum wir uns weder vor Kameras in Wohnungen noch Teelöffeln wirklich fürchten müssen angesichts der "Conspiring communication structures", die zur Erkennung von Terroristen entworfen werden, sondern stattdessen besser dreimal laut sagen "Ich werde NIE Mitglied von Facebook werden.. ich werden NIE Mitglied von..".

Schluss für heute.

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[de , mg-Verfahren ] 10 Januar, 2008 22:10

Am Montag muss Andrej bei der Polizei spucken, vulgo "durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe" einer "zwangsweise Entnahme einer Blutprobe" zuvorkommen.

Erstaunen über die Ermittlungsmethoden ist bei diesem Verfahren schon reichlich geäußert worden. Sehr schön zum Thema bei trueten.de:

Wer bislang dachte, mittels DNA Tests ließe sich nur die Vaterschaft eindeutig feststellen, irrt. Offenbar ist der Bundesgerichtshof zu der Erkenntnis gekommen, daß sich mittels dieses Test auch die Autorenschaft bestimmter Texte feststellen läßt.

Wozu das also? Wie ich schon schrieb, findet selbst der Herr Ermittlungsrichter am BGH Hebenstreit - derselbe, der bisher immer alle Ermittlungsmethoden abgesegnet hat - dass "nur geringer Tatverdacht" bestünde, aber wegen des Gewichts des Tatvorwurfs dieses trotzdem "verhältnismäßig" sei. Weil ja irgendwie naheliegt, dass noch irgendwas Spannendes zutage getreten sei: dem ist (unseres Wissens) nicht so. Der BGH hat ja hinreichend deutlich gemacht, dass für so ein Verfahren mehr nötig ist als bloß Vermutungen und außer dem Anfangsverdacht (die Bibliotheken, Lesen und Schreiben können und so) nicht so richtig viel vorliegt. Und mehr steht auch in all den Schreiben der BAW nicht.

Und so sieht es eher so aus, als ob Monika Harms mit aller Gewalt versucht, sich am allerletzten Strohhalm festzuklammern, um noch irgendeinen Beweis an Land zu ziehen. Vielleicht hat er ja doch irgendwas angezündet? Und wenn nicht, dann ist es doch schön, wenigstens eine ordentliche Probe zu haben, damit auch die nächsten Jahre immer mal wieder geguckt werden kann..

Nicht nur Andrejs DNA wird analysiert, sondern die von allen Beschuldigten. Mit Ausnahme von einem, dem schon im Frühjahr bei einer Verkehrskontrolle wegen seines angeblich 'auffälligen' Fahrstils Blut entnommen wurde mit dem Argument, dass Pusten nichts ergeben hätte und also das Blut auf eventuelle Drogen zu testen sei. Und wundersamerweise ist das dann beim BKA gelandet - die DNA braucht also jetzt nicht mehr entnommen zu werden.

Auch bei allen anderen Beschuldigten müsste eigentlich ausreichend Material da sein. Sowohl BKA&Co. als auch eher fiktionale Ermittler im Kino benutzen so aparte Ermittlungsmethoden wie das Einsammeln alter Zigarettenkippen oder benutzter Flaschen in Kneipen, um an die bewussten Proben zu kommen. Sowas würde ich wirklich gern auch mal live sehen, wie die in gutbesetzten Kneipen schnell Flaschen, Aschenbecher, alte Taschentücher einpacken, in Mülleimern rumwühlen usw.

Wir sind am Montag um 14 Uhr am Polizeirevier Invaliden- Ecke Brunnenstraße. Und wenn sich jemand mit einem Transparent dazu stellen möchte und bekunden, dass Andrej nicht der einzige ist, der schonmal 'marxistisch-leninistisch' geschrieben hat, wären wir nicht traurig. Was jetzt aber bitte niemand als Einladung unsererseits zu einer Demonstration oder Kundgebung oder so verstehen soll, weil wir die ja dann anmelden müssten oder uns sonst eine Ordnungswidrigkeit zuschulden kommen ließen (glaube ich? Dieser Satz war ganz besonders an die unterschiedlichen OrdnungshüterInnen gerichtet: wir rufen nicht auf, zu gar nichts!). Schaffen wir gerade nicht.

Update: es gibt doch eine Kundgebung. Montag, 14.1. 13:30
"Da bleibt mir glatt die Spucke weg..."

Berlin-Mitte, Brunnen- Ecke Invalidenstraße
U8 Rosenthaler Platz oder S-Bhf Nordbahnhof

Das Thema schreit ja förmlich nach hübschen Transparenten. 

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[de , Überwachung im Alltag , mg-Verfahren , Video , Audio ] 30 November, 2007 02:51

Zu den Ereignissen der letzten Tage - die Veranstaltung in der NGBK zu den Parallelen zwischen dem Prozess gegen Steve Kurtz/Critical Art Ensemble und dem sog. mg-Verfahren und die BGH-Entscheidung, dass die letzten drei 'Terroristen' aus der U-Haft zu entlassen sind, weil sie keine sind, samt Pressekonferenz - gibt es eine große Auswahl an Dokumentation: als Text-, Bild-, Ton- und Filmberichte. Da noblogs.org als nette unkommerzielle, unbezahlt betriebene Blog-Plattform hier mit blogschnickschnack.com nicht mithalten kann, gibt es das alles als Links.

Der Reihe nach:

Die NGBK-Veranstaltung wurde als Audio aufgezeichnet, in drei Teilen von je etwa einer halben Stunde. (download, mp3 Teil 1, Teil 2, Teil 3, Stream, Teil 1, Teil 2, Teil 3)

Im dritten Teil, ab Minute 6, berichte ich über Überwachung und wie sie sich im Alltag auswirkt.

Am nächsten Tag gab der BGH seine Entscheidung bekannt, dass die militante gruppe keine terroristische, sondern eine kriminelle Vereinigung sei und die drei, denen der Brandanschlag als Beweis der Zugehörigkeit zur mg ausgelegt wird, aus der Untersuchungshaft zu entlassen seien. Nach Zahlung einer Kaution von 90.000 Euro. Bis die aufgetrieben waren, verging noch ein Tag, und ich hoffe, dass sie nun heute (Donnerstag) wirklich entlassen wurden.

Hierzu gibt es eine Fülle von Presseartikeln, zu finden im Pressespiegel der Website des Einstellungsbündnisses (wird vervollständigt - weitere Fundstücke bitte an einstellung[at]so36.net).


Heute fand dann eine Pressekonferenz statt, bei der auch die Berliner Abendschau zugegen war und einerseits Andrej ausführlich interviewt hat und andererseits einen kurzen Beitrag für die heutige Abendschau-Sendung produziert hat.

Das Interview ist im Abendschau-Blog zu sehen:



Die Abendschau-Sendung verbirgt sich theoretisch hinter dieser Adresse rtsp://stream4.rbb-online.de/rbb/abendschau/2007-11-29.rm, die war aber heute abend nicht erreichbar.

Die gesamte Pressekonferenz gibt es auch zum Hören, downloadhttp://www.freie-radios.net/mp3/20071129-pressekonfer-19912.mp3 oder als Stream, 27 Minuten.

Radio Corax (Halle) und Radio FSK (Hamburg) haben berichtet:
Terrorverdacht ist Makulatur
Ausserkraftsetzung der Haftbefehle - Zur BGH Entscheidung
129aVerfahren und millitante Gruppe



Ein hübsches Motiv fand ich dank Kai Raven auf der Seite der Humanistischen Union, die kommentiert, dass der BGH außerdem dieser Tage entschieden hat, dass das BKA keine Briefe zu sortieren hat.

Und zum Schluss wieder was zum Lesen, in der Zeit:
"Aus der Balance" von Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm

Im Kampf gegen den Terrorismus läuft der Staat Gefahr, die Freiheit der Sicherheit zu opfern. Eine Antwort auf Wolfgang Schäuble

Wer die Freiheit für den Preis der Sicherheit hält, hat schlecht gerechnet. Zwar stimmt es, dass die Freiheit wenig nutzt, wenn man unausgesetzt um Leib und Leben fürchten muss. Seinen Bürgern Sicherheit zu gewährleisten ist die erste Aufgabe des Staates. Wenn er sie nicht mehr erfüllt, verliert er seine Legitimation. Aber stimmt es auch, dass jemand, der seine grundrechtlich geschützte Freiheit gegenüber der Staatsgewalt aufgibt, sich sicher fühlen kann? Oder hat er nur eine Gefahrenquelle gegen die andere ausgewechselt?

...

Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze. Sie sind aber auch nicht notwendig in Harmonie. Freiheit produziert Sicherheitsrisiken, die sich nur durch Freiheitsbeschränkungen eindämmen lassen. Dabei darf aber das Ziel nicht aus den Augen verloren werden. In einem Land, das sich nach bitteren Erfahrungen in seinem obersten Verfassungsgrundsatz auf Achtung und Schutz der Menschenwürde festgelegt hat, geht es um die Sicherheit der Freiheit. In einem solchen Land darf dem Staat nicht jedes Mittel zur Bewahrung der Sicherheit recht sein.

...

Damit wächst der Informationshunger des Staates erheblich. Er lässt sich freilich nur heimlich stillen. Deswegen wachsen auch die Geheimdienste und ihre Befugnisse. Die Vorteile der vorverlagerten Prävention sind allerdings nicht kostenlos zu haben. Wo erst Verdachtsmomente gesammelt werden sollen, trifft sie potenziell jeden und alles, weil bei der Verdachtssuche nichts unverdächtig ist, nicht das Buch aus der Bibliothek, nicht der Wecker auf dem Nachtisch, nicht der Ort, an dem man seine Freunde trifft.

Deswegen darf man auch nicht der Beschwichtigung trauen, wer sich nichts vorzuwerfen habe, habe auch nichts zu befürchten. Jeder muss befürchten, dass seine Kommunikation überwacht wird. Niemand kann sicher sein, dass ihm daraus keine unangenehmen Folgen erwachsen. Ist man einmal im Verdachtsraster hängen geblieben, sind Beschattung und Ausforschung der Nachbarn, Beförderungsverweigerungen im Flugzeug, der Verlust des Arbeitsplatzes wegen Sicherheitsbedenken nicht mehr völlig fern. (weiter)

 

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[de , Sicherheit , mg-Verfahren ] 28 November, 2007 13:18

Champagner!

Der BGH gab eben bekannt, dass er entschieden hat, dass die drei noch in U-Haft befindlichen Terroristen keine sind und deswegen auf Kaution freizulassen sind. Kriminell sollen sie sein. Um Andrej und die restlichen drei Beschuldigten geht's in der Entscheidung nicht, was in der Natur des Sache liegt, weil ja über die Haftbeschwerde der drei in U-Haft entschieden wurde. Aber ich kann mich nur ganz schlecht vorstellen, dass die nun weiter Terroristen sein sollen.

En Detail:

 

Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der
"militanten gruppe" außer Vollzug gesetzt

Der Generalbundesanwalt führt gegen drei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, sie hätten als Mitglieder der linksextremistischen, gewaltbereiten Organisation "militante gruppe" in der Nacht des 31. Juli 2007 versucht, in Brandenburg/Havel drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die Beschuldigten waren durch observierende Polizeikräfte in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen worden; die an den Fahrzeugen angebrachten Zündvorrichtungen hatten noch rechtzeitig entfernt werden können. Wegen dieses Verdachts hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag des Generalbundesanwalts gegen die Beschuldigten Haftbefehle erlassen. Diese sind rechtlich auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der versuchten Brandstiftung und der versuchten Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gestützt.

Auf die Beschwerden der Beschuldigten hat der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Haftbefehle abgeändert und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten sind zwar der Tat vom 31. Juli 2007 und auch der Zugehörigkeit zur "militanten Gruppe" dringend verdächtig. Dies begründet jedoch in rechtlicher Hinsicht nicht den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB), sondern nur denjenigen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB). Obwohl die Tätigkeit der "militanten gruppe" darauf ausgerichtet ist, Brandanschläge namentlich gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Institutionen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, kann die Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden. Zwar handelt es sich bei derartigen Taten um potentiell terroristische Delikte aus dem Katalog des § 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB. Seit der Neufassung der Vorschrift im Jahr 2003 ist die Beteiligung an einer Organisation, die auf die Begehung derartiger Straftaten ausgerichtet ist, indes als Betätigung in einer terroristischen Vereinigung nur noch dann strafbar, wenn die Taten dazu bestimmt sind, im Einzelnen aufgezählte - staatsgefährdende - Ziele zu erreichen und darüber hinaus "durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen" können. Mit der Einfügung dieser allerdings wenig bestimmten zusätzlichen Merkmale hat der Gesetzgeber die Strafbarkeit nach § 129 a Abs. 2 StGB nach ausführlicher Erörterung im Gesetzgebungsverfahren bewusst deutlich eingeschränkt. Dies führt im Fall der "militanten gruppe" dazu, dass sie lediglich als kriminelle Vereinigung angesehen werden kann; denn die von ihr bereits begangenen und beabsichtigten Taten sind nach der Art ihrer Begehung - auch unter Berücksichtigung ihrer Frequenz und Folgen – nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen. (weiter)

Und weil es dazu ja noch mehr zu sagen gibt, gibt es morgen dazu eine Pressekonferenz, zu der alle eingeladen sind, die darüber berichten wollen.

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[de , Überwachung im Alltag , mg-Verfahren ] 27 November, 2007 01:43

Ach, es war so schön - nach der Entscheidung des BGH, dass ein Haftbefehl für Andrej definitiv nicht die richtige rechtstaatliche Maßnahme sei, wurde es ruhig. Kein Knacken im Telefon, kein Krisseln im Fernseher, keine Nichtstuer auf der Straße (nur ein paar kaputte Computer). Nun pfeifen alle Spatzen, die noch nicht erfroren sind, von den Dächern, dass die nächste BGH-Entscheidung ansteht, und zack - da sind sie wieder. Ob das in einem kausalen Zusammenhang steht, lässt sich wie immer schwer sagen.

[Update: Der BGH gibt die Entscheidung morgen, Mittwoch, gegen 12 Uhr bekannt.]


Und so begab sich also folgendes:

Auf dem Weg zur Kita, um mit unserer Tochter zum Eltern-Kind-Turnen zu gehen, unternahm Andrej noch einen kurzen Abstecher zum Büro der telegraph-Redaktion. Die Straßenbahnfahrt hatte (durch den Abstecher) eine etwas chaotische Streckenführung. Auf dem Rückweg vom telegraph begegnete er nach dem Umsteigen in die Tramline 8 (Greifswalder/Mollstraße) einem jungen Mann zum zweiten Mal, der ihn knapp eine halbe Stunde zuvor schon in der Tramline 4 Richtung Weißensee, auf dem Hinweg, begleitet hatte. Für alle NichtberlinerInnen: um aus dieser Fahrtrichtung in die besagte Linie 8 zu wechseln, hätte er mindestens dreimal umgesteigen müssen - in einer halben Stunde nur sehr sportlich zu schaffen. Der ungeschickt zugestiegene mutmaßliche Beamte war aber nicht der einzige mit eher offensiver Vorstellung vom Überwachen. Ein anderer, der ebenfalls in der Straßenbahn saß und Andrej begleitete, hatte Kopfhörer auf und murmelte beim Aussteigen den Namen der Haltestelle in seinen Kragen "Rosa-Luxemburg-Platz". Kein Wort vorher und keins hinterher - für eine normale Telefonkommunikation ziemlich einsilbig. Mal angenommen, dass es Teil einer ordnungsgemäßen Observation ist, dass die jeweiligen Beamten ab und an ihren Standort an die Zentrale oder die KollegInnen durchgeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass im Handbuch vorgesehen ist, dass das in der Bahn neben der Zielperson stattfindet, und nicht etwa beim Aussteigen?

Gerade heute abend habe ich mich bei der Vorbereitung der Veranstaltung in der NGBK morgen wieder darüber unterhalten, ob es Absicht oder Trotteligkeit ist, wenn Überwachung spürbar wird. Wir waren uns einig, dass es wahrscheinlich nicht eindeutig zu entscheiden ist - manchmal sollst du es mitkriegen, manchmal war die Methode technisch noch nicht ganz ausgereift, manchmal waren die Azubis am Werk, oder zuwenig Beamte im Einsatz, weil die jetzt immer alle zur Abteilung für islamistischen Terror abgezogen werden (Hallo GdP). Neuerdings müssen sie wahrscheinlich alle im Ringelreihen um die Atomkraftwerke fliegen.

Auch eher aus der Kategorie 'putzig' eine Begebenheit der letzten Woche:

Nach einem Telefonat eines Beschuldigten mit einem Journalisten, in dem es u.a. um BKA-Chef Zierckes Rede bei der BKA-Tagung zum Thema 'Tatort Internet'  ging und die sichtlich schlechte Laune, die er nach einer Frage zum mg-Verfahren entwickelte, fand noch ein weiteres Telefonat statt. Und nach diesem klingelte nochmal das Handy: die vorher Angerufene meldete sich: "Ja, warum rufst du nochmal an?". Bei ihr hatte es auch geklingelt.

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[de , mg-Verfahren ] 11 November, 2007 01:49

Das hätte ich nicht gedacht. Ich fand schon ziemlich .. naja.. überraschend, was in unserem Leben seit dem 31.7. los ist, vorsichtig formuliert. Dass dann aber die im Vergleich relativ milde Angelegenheit der beschlagnahmten zwei Briefe solchen Wirbel verursacht, ist auch überraschend. Ok, sicher geht allen immer das am nächsten, was sie selber betrifft und das die Medien nicht entzückt sind, dass ihre Post gelesen wird, ist nachvollziehbar. Dass das BKA sich sowas leistet, ist genauso erstaunlich, immerhin 'hätten sie das ja wissen können'. Also, so blöd hätten sie nicht sein müssen, es gibt ja genügend ähnlich unmögliche Fahndungsmethoden, die vollkommen legal sind. Briefe an die Presse lesen, Telefonate mit JournalistInnen mitschneiden, sogar Telefonate mit AnwältInnen, Abschriften davon in den Akten - hmm. Ob wohl öffentlich wird, wenn da irgendwann mal Köpfe rollen? Die Stimmung bei denen ist wahrscheinlich gerade eher herbstlich.

Ganz ausnahmsweise hat mir gerade beim Durchgucken der Berichterstattung ein Kommentar in der Morgenpost am besten gefallen, das kommt nicht oft vor:

Das BKA hat die Post von Berliner Zeitungen kontrolliert. Das ist natürlich schlimm. Aber irgendwie tun mir die Beamten auch leid. Sie mussten all diese mehrseitigen handgeschriebenen Leserbriefe entziffern, die immer anfangen mit "Ich bin seit 60 Jahren Leser Ihrer Zeitung", immer weitergehen mit "Wenn Sie recherchiert hätten, ..." und immer enden mit "Pisa lässt grüßen!".

Und wenn man die Schrift gar nicht lesen kann, könnte es ein terroristischer Geheimcode sein. Wir möchten uns darum bei allen treuen Lesern entschuldigen, die Besuch vom BKA bekommen haben. Ich habe jetzt aber eine prima neue Ausrede. Wenn wieder mal die PR Agentur "Uschi & Muschi" anruft und fragt, ob ich ihre superinteressante Einladung zur Modenschau in einem Einkaufszentrum in Oldenburg auch bekommen habe, sage ich: "Tut mir leid, die ist vom BKA beschlagnahmt worden."

Sonst noch emfehlenswert ist ein ziemlich gehässiger Artikel in der Zeit über Gentrifizierung: "Bionade-Biedermeier". (weiter)

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[de , Überwachung im Alltag , Terrorismus , mg-Verfahren ] 27 Oktober, 2007 23:34

Ich werde gerade viel gefragt, ob die Überwachung jetzt eigentlich eingestellt wird. Das wüsste ich auch gern. Letztes Endes habe ich keine Ahnung, denn über die Details der Ermittlungen in §129a-Verfahren weiß ich inzwischen zwar einiges mehr als vor drei Monaten, aber doch auch nicht wirklich viel. Und schwanke ständig, ob ich mich nun noch mehr damit beschäftigen will oder nicht. Grundsätzlich bin ich ja nicht nur die 'Frau von dem Terroristen-Andrej', sondern beschäftige mich wesentlich lieber mit anderen Dingen als mit diesem Verfahren. Und auch wenn ich mich gezwungenermaßen ständig damit beschäftige, habe ich meistens wenig Lust, mir Gedanken darüber zu machen, ob und wer gerade wie zuhört, ob uns wer nachläuft und wer gerade guckt. Das wirkt vielleicht überraschend, nachdem ich gerade solche Beobachtungen hier aufschreibe, aber tatsächlich ist es so, dass ich eher zu den Menschen gehöre, die es ekelhaft finden, sich auf dieser Ebene mit behördlichen Maßnahmen auseinanderzusetzen.

Insofern finde ich die Vorschläge zwar interessant, auf die Laternenpfahl-Gucker & Co. zuzugehen und sie mit ihrem Verhalten zu konfrontieren, aber selber kann ich mir unendlich viel angenehmere Möglichkeiten vorstellen, meine Zeit zu verbringen. Die Psyche der BeamtInnen interessiert mich tatsächlich überhaupt nicht. Sie werden ihre Gründe haben, warum sie sich ausgerechnet diesen Job ausgesucht haben. Sicher, in jedem Job gibt es Dinge, die gewissenmaßen 'mitgekauft' werden, und viele Leute machen Jobs, die ihnen keinen Spaß machen, weil sie nicht anders können. Dennoch denke ich, dass die grundsätzliche Entscheidung, bei der Polizei anzufangen, schon bewusst getroffen wird und damit auch eine gewissen Überzeugung da ist, dass im Leben anderer Leute herumgeschnüffelt werden muss. Und genau hier endet mein Interesse. Beobachtungen aufzuschreiben ist eine Sache - es ist auch eine Art, sie 'loszuwerden', um eben nicht weiter darüber nachdenken zu müssen. Ich wäre vielleicht interessiert an Erfahrungen anderer Leute, die es mal ausprobiert haben, ihre Überwacher zu konfrontieren, aber selber verbringe ich meine Zeit lieber anders.

Nicken

Letzten Mittwoch, am Rande der Kundgebung zur Unterstützung derjenigen Menschen, die als ZeugInnen vorgeladen sind und Dienstag bis Donnerstag sehr seltsame Stunden beim BKA in Treptow verbracht haben, ging Andrej mit unserer Tochter ein paar Schritte von der Kundgebung weg, um ihr beim Bäcker was zu Essen zu holen. Im Eingangsbereich des Einkaufszentrums standen einige junge Männer, von denen er einen schonmal an der Kita gesehen hatte. Sie tuschelten und zeigten auf ihn. Da sie fast voreinander standen, nickte er ihnen zu. Sie nickten zurück.  (weiter)

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[de , mg-Verfahren ] 24 Oktober, 2007 12:53

Der BGH hat eben mitgeteilt, dass er schon am 18.10. beschlossen hat, den Haftbefehl aufzuheben, dass aber weiter nach §129a ermittelt wird.

Im Haus der Demokratie und Menschenrechte findet dazu um 14 Uhr eine Pressekonferenz statt. Parallel finden heute wieder ZeugInnen-Vorladungen statt, akuell wird seit Stunden Hartmut Häußermann befragt; zu den Vorladungen gibt es um 15:30 eine Kundgebung.

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[de , mg-Verfahren ] 23 Oktober, 2007 19:06

Haeussermann / Welt

aus http://www.welt.de/

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[de , mg-Verfahren ] 22 Oktober, 2007 12:22

 Der Bundesgerichtshof hat angekündigt, am Mittwoch um 12 Uhr die Entscheidung bekannt zu geben, ob Andrej wieder in Untersuchungshaft muss.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 151/2007

Bundesgerichtshof entscheidet über Haftbefehl gegen
Berliner Soziologen

Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

 (weiter)

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[de , mg-Verfahren ] 17 Oktober, 2007 01:02

Pscht. ... Hallo  ... Ja, Sie. Haben Sie heute noch was vor? Das kommt jetzt vielleicht etwas überraschend, aber.. was halten Sie davon: wollen wir nicht eine terroristische Vereinigung gründen? Sie und ich, und vielleicht noch Ihre Tischnachbarin? Zu dritt kriegen wir das hin.

Absurd? Ja, in verschiedener Hinsicht. Zum einen gibt ja wirklich angenehmere Arten, den Abend zu verbringen (oder die Welt zu verändern). Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass irgendwer sich vorstellen kann, dass terroristische Vereinigungen so eben holterdipolter aus dem Boden gestampft werden. Mit einer Ausnahme: die Frau Generalbundesanwältin, kurz BAW, als Abkürzung ihrer Behörde Bundesstaatsanwaltschaft.

Noch mal kurz von vorn: wir warten seit Anfang Oktober auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über eine Beschwerde der BAW gegen die Haftverschonung auf Kaution. Dafür hatte sich der Ermittlungsrichter am 22.8. entschieden. Seitdem ist Andrej, wie der Sicherheitsbeauftragte der JVA Moabit so schön theatralisch sagte, "ein freier Mann". Die BAW hat sofort Beschwerde eingelegt und darüber wird demnächst entschieden, ab dem 18.10. Die Gründe der Beschwerde sind bemerkenswert. Nach Ansicht von der zuständigen Unterbundesstaatsanwältin muss Andrej just deswegen sofort wieder in U-Haft, weil 1. zu befürchten steht, dass er sofort abhaut, wenn er draußen ist. Das begründet sie u.a. mit einem weiteren schnuckeligen Mitschnitt eines Telefonats zwischen Andrej und seiner Mutter irgendwann im Frühjahr (ein Wunder, dass die überhaupt noch telefoniert). Darin geht es um eine Bewerbung auf eine Stelle an einer Uni in den Niederlanden. Wie denn das gehen wird, wenn er da arbeitet, mit der Familie, fragte sie da. Und er antwortete, dass er dann, wenn das denn klappt mit der Stelle, vielleicht erstmal pendeln muss. Und dass wir vielleicht irgendwann nachziehen würden. Und was macht unsere Lieblingsbehörde daraus? Die angeblich so enge Bindung an die Familie ist ja wohl nicht gegeben = Fluchtgefahr, ganz klar! Bzw., falls das nicht reicht: er würde ins Ausland umziehen, mit Familie!

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[de , Überwachung im Alltag , mg-Verfahren ] 10 Oktober, 2007 15:10

Es fragen mich gerade viele, wann der BGH entscheidet (ob Andrej wieder in Untersuchungshaft muss, ob die militante Gruppe eine terroristische Vereinigung ist und was das überhaupt ist). Bisher sollte ab dem 5.10. entschieden werden (ab, nicht am!). Das wurde letzte Woche auf den 12. verschoben und eben haben wir die Nachricht bekommen, dass nicht vor dem 18.10 entschieden wird. Wann dann tatsächlich entschieden wird, wissen nur ganz bestimmte SpezialistInnen, wir jedenfalls nicht. Es gibt keine Fristen dafür und nicht mal geregelte Arbeitszeiten beim BGH, die uns immerhin die SIcherheit gäben, dass das BKA (oder wer immer das dann macht) nach Freitag 16 Uhr für's Wochenende nicht mehr kommt. So werden wir nämlich im Zweifelsfall von der Entscheidung für die Untersuchungshaft erfahren: von den BeamtInnen, die zur Abholung kommen.

 

Kleine Schikanen am Rande: einem Beschuldigten wurde gerade ohne Angabe von Gründen das Giro-Konto von der Bank gekündigt, einem anderen unvermittelt der Mietvertrag nicht verlängert. Bei uns kommt weiterhin täglich vor, dass, wer Andrej anruft, meine Mailbox erreicht.

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[de , Terrorismus , mg-Verfahren , Überwachung ] 04 Oktober, 2007 23:14

Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Linksfraktion beantwortet (pdf), wie üblich mit einem klaren Ja, aber auch Nein, und ganz ihrer demokratischen Pflicht folgend wie immer mehrheitlich gar nicht. Die Frage war, ob Handys dazu eingesetzt werden, Gespräche mitzuhören. DIe Antwort sinngemäß: also wir ja nicht, aber ob die Länderpolizeien... 

Mein erklärter Lieblingsabsatz ist die Antwort auf Frage 11:

Sind der Bundesregierung Möglichkeiten des Schutzes vor dieser Art des Handymissbrauchs bekannt, und wenn ja, welche sind dies?

Die Bundesregierung kann zur Beantwortung dieser Frage auf entsprechende Erläuterungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verweisen.

Aus Sicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
ist die effektivste Schutzmaßnahme ein Vermeiden des Mitführens von Handys bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt, die Detektion jedweder Mobilfunkaktivität im Raum durch den vom BSI entwickelten Mobilfunkdetektor „MDS“ sowie das Deaktivieren sämtlicher drahtloser Schnittstellen von Mobilfunkgeräten.

Heißt das jetzt, dass wir (wir = alle, die Bevölkerung als Ganzes, das große wir) doch konspirative Gespräche führen dürfen? Oder, dass alle minus TerroristInnen konspirative Gespräche führen dürfen? Oder ist es erst konspirativ, wenn es TerroristInnen tun? Und wenn die noch gar nicht wissen, dass sie TerroristInnen sind? Pech gehabt? Oder ist es gar nicht konspirativ, sondern effektiv (siehe oben)?

Oder ruft das BSI zu Straftaten auf?? Und die Bundesregierung unterstützt?

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