Die Grünen haben in einer kleinen
Anfrage an die Bundesregierung Fragen zum
"Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) gestellt. Die Antwort vor schon knapp einem Monat ist nicht
unbekannt geblieben, aber die meisten haben nur die Zahl 18.000
wahrgenommen: 18.000 Namen, die in der Anti-Terror-Datei (ATD) gespeichert
sind.
Es gibt noch Einiges im Kleingedruckten, das auch nicht ohne ist.
Schon die ersten Sätze der Einleitung haben es in sich. Das ist nicht neu, aber es schadet sicher nicht, nochmal nachzulesen:
Im GTAZ arbeiten insgesamt 40 Behörden des Bundes und der Länder zusammen:
8 Bundesbehörden (Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer
Abschirmdienst (MAD), Bundespolizei (BPOL), Zollkriminalamt (ZKA),
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die
Generalbundesanwaltschaft (GBA)) sowie 32 Länderbehörden (16
Landeskriminalämter (LKÄ) und 16 Landesverfassungsschutzämter (LfVs)).
Prickelndes
Detail der Anti-Terror-Datei ist z.B., dass da nicht nur Daten von
Menschen gespeichert werden, die der terroristischen Umtriebe
verdächtigt werden oder gar deswegen verurteilt wurden, sondern,
Überraschung, auch ihre "Kontaktpersonen":
Voraussetzung für die
Speicherung von Daten in der ATD ist (…), dass sich aus den bei den
Behörden vorhandenen Erkenntnissen tatsächliche Anhaltspunkte dafür
ergeben, dass sich diese auf die nachfolgend beschriebenen Personen
beziehen. Das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Anhaltspunkte ist
erfüllt, wenn die im Einzelfall vorliegenden Anhaltspunkte nach
nachrichtendienstlichen oder polizeilichen Erfahrungswerten die
Einschätzung rechtfertigen, dass die Erkenntnisse zu den betreffenden
Personen zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus beitragen.
Zu
den Daten gehören nicht nur klassische Personaldaten wie Name, Adresse
etc., sondern auch die sog. "erweiterten Grunddaten": Mailadressen,
Bankverbindungen, genutzte Telekommunikationsanschlüsse etc. Und nicht
zuletzt sog. Freitexte, also Felder, in die noch zusätzliche
Informationen eingetragen werden können.
Eigentlich gibt es ein paar
Sperren, wer Zugriff auf die Daten hat, aber wenn’s schnell gehen muss,
dann können alle ran, und das schließt ausländische Behörden nicht aus.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat auch schon ausführlich gemäkelt. Das sieht aber die Regierung ganz anders, logisch.
Erstaunlich auch hier, wie wenig die Bundesregierung über die von ihr
verantworteten Maßnahmen weiß. Über alles mögliche wird nämlich leider keine
Statistik geführt, ähnlich wie schon bei der Kleinen Anfrage zum §129/a/b.
Wenn dermaßen viel Geld ausgegeben wird (allein zur Einrichtung 15,3
Mio Euro), dann könnte ja auch noch die eine oder andere Statistik drin
sein, um die Sinnhaftigkeit des Ganzen zu überprüfen. Evaluiert werden
soll aber erst Ende 2011.
Das Antiterrorzentrum beschäftigt
sich angeblich ausschließlich mit "islamistischen
Extremismus/Terrorismus". Aber warum? Der gesunde Menschenverstand
würde sagen, dass ihnen ("ihnen" ist hier begrenzt auf all die, die für
diese Maßnahmen verantwortlich sind) selber klar ist, dass die
Terrorismus-Verfahren gegen Linke wenig mit Terrorismus und viel mit
Daten-Sammeln zu tun haben, aber das werden sie ja sicher selbst so nicht definieren? Was ist also der offizielle Grund? Weiß das jemand?
Hallo,
an wen kann man sich wenden um Einblick in diese Liste (natürlich bezüglich eventueller eigender daten) zu erhalten?
Gilt für diese Liste auch das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung??
Und wer wissen will welche Dateien in der „Mutter aller Dateien“ zusammengfasst werden wirft einen Blick auf den Artikel: >Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum „Schäuble-Katalog“< auf http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995
Btw. und wer mir sagen kann was z.B.
-Datei zur Bekämpfung synthetischer Drogen
-Taschendiebstahlsfahndungssystem
-Offene Haftbefehle Fahndungsregion Thailand
-Umbau von Schreckschusspistolen zu scharfen Waffen
-Gewalttäterdatei Phänomenbereich Sport
-Zentralstellendatei Sexualstraftäter
mit Terrorismus zu tun haben bekommt 100 Punkte….
bombjack
Lieber Raoul
Auskunft kannst Du über das BKA oder den Bundesbeauftragten
für Datenschutz bekommen. Letzteres ist empfehlendswerter. Denn beim BKA machen sie nur eine INPOL-Abfrage und wenn dort nichts drin steht bekommst Du die Antwort das weder in INPOL noch in behördeninternen Dateien und Akten beim BKA etwas über Dich gespeichert sei. Ob noch eventuelle Altlasten auf Grund von mangelnder Redundanz in der Terrordatei gespeichert ist weisst Du dann nicht.
Im Gültigkeit des Bundesdatenschutzgesetzes gibt es immer noch die Ausnahme „Die Tatsache an sich der Speicherung“. D.h. Du kannst nie sicher sein ob nicht doch irgendwas über Dich gespeichert ist. Es gibt ein paar Landesdatenschutzgesetze da gibt es diese Ausnahme nicht. Aber dieses gilt nur für die Behörden der jeweiligen Länder.
[…]Gilt für diese Liste auch das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung??[…]
Soviel ich mitbekommen habe, eben „nein“, da diese Datei auch sog. „weiche Informationen“ enthält und damit eine Einsicht Rückschlüsse auf eventuelle Informaten gestatten würde; eine Ja (bin drin), Nein (kein Eintrag) müßte allerdings möglich sein, bloß wenn man sich alles anschaut, was da zusammengeführt wird bringt einem das auch nicht allzuviel, da der Anlaß ja sehr gering sein kann z.B. mit Joint erwischt oder bei einer Demo oder Fußballspiel gefilmt…..
bombjack
Pingback: Froschs Blog » Blog Archive » Janusköpfiges BKA