3sat-Kulturzeit über die Extremismusklausel

3sat hat in der Kulturzeit vorgestern einen guten Beiträg zur „Extremismusklausel“ gebracht: „Eine Frage der Gesinnung. Linke Demokratieprojekte unter Generalverdacht„.

Noch gibt es ihn nicht bei den üblichen Video-Plattformen, deswegen hier der Link direkt zur 3sat-Mediathek. Evtl. geht es auch über diesen Link, direkt im Player Eurer Wahl http://hstreaming.zdf.de/3sat/veryhigh/101203_demokratie_kuz.mov

Update:

http://www.youtube.com/watch?v=80C5pNA_txs

Projekte gegen Rechts müssen mittlerweile ihre Verfassungstreue schriftlich erklären. Der AKuBiZ e.V., der eigentlich den Sächsischen Demokratriepreis 2010  bekommen sollte, hat ihn abgelehnt (und damit auch 10.000 Euro), weil die Gruppe die „Extremismusklausel“ nicht unterschreiben wollte.

http://ablehnung.blogsport.de/wp-content/blogs/ablehnung/images/headers/danke.jpg

Darin heißt es: Die Initiativen müssen „auf eigene Verantwortung“ für alle externen Referenten und Partner geradestehen, dass diese grundgesetztreu sind. Sind Initiativen gegen Rechtsextremismus bei der Regierung also unter Generalverdacht des Linksextremusmus?(3sat)

Mehr dazu bei ablehnung.blogsport.de.

Die Politikwissenschaftlerin Gesine Schwan sieht die Situation ebenfalls kritisch. Sie war bei der Verleihung des Demokratiepreises in Dresden Laudatorin und beteiligte sich dort an der Diskussion. Sie fühlt sich an den sogenannten Radikalenerlass erinnert, der 1972 politische Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst regelte. Gesine Schwan befürwortete den Erlass damals zunächst. „Das war theoretisch auch nicht falsch“, so Schwan. „Es war meiner Ansicht nach aber völlig überzogen und hat Schnüffelei und Ängstlichkeit befördert. Umgekehrt hat es diejenigen gestärkt, die in Behörden bereit zu willkürlichem Handeln waren. Hinter der neuen Klausel steht ein neuer Anlauf, den ich auch im Familienministerium sehe, gemäß einer sehr wenig differenzierten Totalitarismustheorie linksextrem und rechtsextrem einfach gleich zu setzen.“ Dass bei Initiativen gegen Rechts nun nach Linksextremismus gesucht wird, hält sie für falsch. (3sat)

Update:

Die vier Initiativen Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, das Kulturbüro Sachsen, der Potsdamer Verein Opferperspektive und der Verein für Demokratische Kultur in Berlin haben den Verfassungsrechtler Ulrich Battis (HU Berlin) beauftragt, ein Gutachten zur Extremismus-Klausel zu erstellen. Der

bezeichnet nach Informationen des Tagesspiegels in einem Gutachten eine umstrittene Extremismusklausel im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ weitgehend als „mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“. … Für Battis stellen Teile der Klausel einen Verstoß gegen Artikel 3 der Verfassung dar, in dem die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz garantiert wird.

(Tagesspiegel, 5.12.: Geld für Initiativen nur mit Gesinnungs-Tüv)

13 Gedanken zu „3sat-Kulturzeit über die Extremismusklausel

  1. Der Link „Hier direkt zur 3-Sat-Mediathek“ führt bei mir zu einem komplett anderen Beitrag, auch wenn man beim Umweg über den ersten Link bei der gleichen URL rauskommt.

    Im Übrigen distanziere ich mich von mir, meinen Großeltern und meinem Nachbarn, der nach zweiwöchiger Recherche Anhaltspunkte zu extremistischen Verhaltensweisen gezeigt hat.

  2. In dem Beitrag wird mehrfach behauptet, diese „Extremismusklausel“ richte sich gegen „Linksextremismus“. Wie kommt man zu dieser Behauptung? In der ganzen Klausel kommt nirgends das Wort „links“ vor.

  3. LiebeR Rita, Helmut, etc,

    auch wenn das bedauerlich ist, weil Deine Kommentare sicher mit Mühe geschrieben sind: ich moderiere sie weg. Sie enthalten jede Menge nicht belegte Behauptungen und haben auch nicht wirklich viel mit dem Inhalt meines Postings zu tun. Wenn Dir wichtig ist, diese Dinge in die Öffentlichkeit zu bringen, dann solltest Du eine andere Bühne wählen.

  4. Ich verstehe das Problem nicht: Was bitte soll daran verkehrt sein, wenn der Staat nur denjenigen Organisationen Demokratiepreise und Gelder überweisen will, die ihrerseits ein Bekenntnis zum Grundgesetz abliefern wollen?

    Nur weil eine Einzelperson oder eine Organisation „gegen Rechts“ (was sowieso ein äußerst schwammig definierter Kampfbegriff ist) agiert, muss sie doch noch lange nicht selbst FÜR die Demokratie, Meinungsfreiheit und einen politischen Pluralismus stehen.

  5. @MSS Es geht nicht um das Bekenntnis zum Grundgesetz, sondern um die Versicherung nicht mit extremistischen Gruppen zusammenzuarbeiten. Die Definition ob wer extremistisch sei, soll durch den Verfassungsschutz definiert werden.
    Diverse erfolgreiche Klagen zeigen, dass die Einschätzungen der Behörden nicht unbedingt korrekt sind.
    Dazu führt dieses zu einem Kontaktverbot, was nicht unbedingt mit einer Demokratie vereinbar ist.

  6. @Mimi: Aber ist denn die Problematik, das Wort „extremistisch“ zu definieren, nicht ähnlich der Problematik, „rechtsextrem“ zu definieren? Gerade innerhalb linker Gruppierungen gibt es da eine Vielfalt an Einordnungen, angefangen von gewalttätigen Kameradschaften, der NPD, Burschenschaften bis manchmal sogar hin zur CDU.

    Wie schon MSS sagt, nur wer „gegen Rechts“ ist, muss noch lange nicht FÜR Meinungsfreiheit und Demokratie sein. Es ist doch daher legitim, dass der Staat sich auch hier absichern will bei der Frage, wen er unterstützt. Und es sollte doch auch im Interesse der unterstützten Organisationen sein, dass nicht mit Gegnern der Demokratie zusammenarbeiten, oder etwa nicht?

    Es wäre daher vielleicht sinnvoll, einen eigenen „Konsens“ vorzuschlagen, den man unterschreiben möchte. Vielleicht genügt ja der gleiche, nur ohne das Wort „extremistisch“? Das fände auch ich selbst mal spannend, um zu sehen, FÜR was diese Organisationen einstehen.

  7. @Paul
    Mit dieser Klausel müsste jeder Verein es ablehnen, mit mir zusammenzuarbeiten. Ich stehe zwar nicht im Verfassungsbericht, andererseits kann man über mich auch nur schwierig etwas rausfinden, meist wissen andere nicht mal meinen echten Namen. Das liegt bei mir an Angst (begründete Angst vor bestimmten Leuten und auch krankheitsbedingte Paranoia). Wäre ein Verein jetzt verpflichtet, Garantieerklärungen über mich abzugeben, hätte er Probleme. Und ich kenne einige Leute, bei denen das (aus welchen Gründen auch immer) genauso ist. Solange man aber am gleichen Ziel arbeitet und sich dabei gesetzeskonform verhält, sollte das eigentlich gelobt, und nicht niedergemacht werden.

  8. Diese „Garantieerklärung“ soll ja nur ein Verein selbst unterschreiben, der staatl. gefördert wird. Es wird nicht gefordert, dass sie auch alle Kooperationspartner unterschreiben (so verstehe ich das zumindest, die Klausel gibts hier zu lesen: http://ablehnung.blogsport.de/category/erklaerung/)

    Damit soll ja genau sichergestellt sein, das man am gleichen Ziel arbeitet. Und „gegen rechts“ ist da bislang ziemlich schwammig.

  9. So eine Unterschrift über die „Verfassungstreue“ hätte ich persönlich ja gerne von unseren Abgeordneten 😉
    Oder überhaupt von unseren Staatsorganen im legislativen, sowie exekutiven Bereich…

  10. Paul :
    Damit soll ja genau sichergestellt sein, das man am gleichen Ziel arbeitet.

    … also soll nur gefördert werden, was den gerade Machthabenden in den Kram paßt?

Kommentare sind geschlossen.