§129 – Der Stand der Dinge

Beschluss des BGH Okt 2009Vor einer Weile wurde ein Dokumentarfilm zum Thema Innere Sicherheit für’s Schulfernsehen gedreht. Wir haben einen halben Tag mitgespielt, haben von Andrejs Verfahren und von Überwachung erzählt und sind malerisch durch den sonnig-herbstlichen Tiergarten gelaufen. 

Das Filmteam erzählte putzige Anekdoten von abbrechenden Telefonaten und einem Hausbesuch beim Tontechniker (oder war’s der Kameramann?) am Morgen, nachdem sie beim Berliner GTAZ (Terror-Abwehrzentrum) gefilmt hatten. Da kam mal eben das LKA zuhause vorbei (dem gehörte das Auto, das sie benutzt hatten) und fragte, was das denn war. Das fand das Filmteam schon nur noch eingeschränkt putzig.

Heute rief der Filmemacher an und sprach Andrej Folgendes auf die Mailbox:

Ich habe der Bundesanwaltschaft eine Frage gestellt: Ob das Verfahren gegen Dr. Andrej Holm jetzt abgeschlossen ist oder nicht, und wenn nein, warum nicht.

Ich habe heute, am 21.12. folgende Antwort bekommen: Das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Andrej Holm ist noch nicht abgeschlossen. Näheres Angaben zu dem offenen Verfahren können wegen möglicher Gefährdung des Ermittlungserfolgs nicht gemacht werden.

Soweit zum Stand der Dinge.

Wir selber haben zuletzt im Oktober wieder einen Brief vom Bundesgerichtshof bekommen (oben zu sehen). Darin wird mit hübschem schwarz-rot-goldenem Bändchen und aufgeklebtem Papier-Bundesadler mitgeteilt, dass Andrejs Beschwerde gegen die Einleitung des Verfahrens verworfen wird und der Beschwerdeführer auch dieses selber zu zahlen hat.

Verworfen (=abgelehnt) wird die Beschwerde, weil der BGH gar nicht mehr zuständig sei, sagt der BGH (wieso er dann die Film-Frage so eindeutig beantworten kann, würde mich bei Gelegenheit interessieren). Nicht zuständig sei er, weil ja der Prozess gegen drei andere aus dem selben Verfahren vor dem Kammergericht Berlin-Moabit geführt wurde. Deswegen sei das Kammergericht zuständig. 

Das ist meine laienhafte Zusammenfassung der eher langweiligen Schrittchen, die diese Sache vorwärts kraucht. Wie immer ist es komplizierter als hier dargestellt, was es aber nicht aufregender macht.

3 Gedanken zu „§129 – Der Stand der Dinge

  1. die innere sicherheit heisst nach einem streng geheimen beschluss des inneren zirkels des kabinetts jetzt staatsabsicherung (StaASi).
    sorry, musste sein. ich bewundere dich.

  2. Die islamischen Terroristen haben eines ihrer Ziele erreicht. Wahrscheinlich wundern sie sich darüber wie perfekt in Deutschland unter deutschen Terroristen gesucht werden.
    Hätte der … ein geborgtes Auto währen sie konspirativ gewesen. Und würden sie dann auch noch beim telefonieren komisch sprechen würde so richtig ermittelt werden, ja wenn sie es nicht schon machen.
    Das sind sich verschärfende gesellschaftliche Prozesse die auf ein Ende hin deuten. Ich darf noch eine Wende erleben ohne was dazu zu tun. Ganz ohne Demo einfach am Fernseher, Toll.

    Ein Frohes Weinachsfest an alle

  3. Mich deprimiert es immer wieder, davon zu lesen. Oft wünsche ich, man müsste irgendwo auf einem Eiland seinen eigenen kleinen Staat gründen, um überhaupt noch mal Rechte zu haben.

    Meine Gedanken, jedenfalls, sind bei Euch.

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