Frauen und Kinder zuerst

Letzte Woche ist ein Kinderschänder festgenommen worden. Auf dem Klo einer Grundschule im Wedding (Berlin) war ein Mädchen Opfer einer sexuellen Gewalttat geworden. Das weckt Ängste. Erst wurde die Tat bekannt, kurz darauf Details, einen Tag und viel Aufregung später wurde bekanntgegeben, dass der Täter festgenommen worden sei.

Beim Lesen der Artikel dazu fallen ein paar Sachen auf.

Die Fahnder „waren durch die Auswertung von Handydaten einer Mobilfunkzelle in der Nähe der Schule auf den Mann gekommen„, schreibt die Berliner Zeitung dezent. Funkzellenabfrage? Vorratsdaten? Es bleibt ein bisschen unklar und fällt im Text auch kaum auf. Die Morgenpost ist deutlicher:

Handydaten bringen Polizei auf die Spur des Tatverdächtigen

… Auf die Spur des Verdächtigen kamen die Ermittler durch eine Funkzellenüberwachung. Dabei stellten die Beamten fest, dass das Handy des Verdächtigen während der Tatzeit in der Funkzelle des Tatorts nahe der Humboldthain-Grundschule an der Grenzstraße aktiv war. …

Kaum wer wird sich trauen, die Polizei für die erfolgreiche Anwendung der Funkzellenabfrage zu kritisieren, wenn es um sexuelle Gewalt gegen kleine Mädchen geht. Und damit haben wir es mit einem beliebten Muster beim Abbau von Grund- und Bürgerrechten zu tun. Wenn es um den Schutz von Frauen und Kindern geht, geht mehr als sonst. Wir erinnern uns an das schon fast vergessene letzte Horrorszenario vor dem Terrorismus, die Organisierte Kriminalität. Da mussten wehrlose Opfer des Frauenhandels geschützt werden. Oder die Bundeswehr-Einsätze am Hindukusch: die armen Frauen in Afghanistan. Wenn der Beschützer-Instinkt ins Spiel kommt, ist einfach viel mehr möglich.

Vor einem Jahr wurde zum ersten Mal die Anwendung der Funkzellenabfrage öffentlich diskutiert und es war ein ordentlicher Skandal. Betroffen waren halb Dresden, außerdem AnwältInnen, JournalistInnen und sonstige GeheimnisträgerInnen. Alle Medien berichteten. Als es in Berlin um Auto-Brandstifter ging, hielt die öffentliche Aufregung bis zur nächsten Innenausschuss-Sitzung, aber schon die Ergebnisse interessierten kaum noch wen.

Mit dem aktuellen Fall ist die Anwendung akzeptiert, kaum wer kann sich dazu kritische Nachfragen erlauben. Politiker, die an ihrer Karriere hängen, schon gar nicht.

Dabei wäre schon interessant zu erfahren, warum ein Vorfall, der am 1. März passiert, vier Wochen später in die Medien kommt und es natürlich zu einem ziemlichen Aufruhr kommt. Effekt: das Mädchen, das gerade wieder anfing in die Schule zu gehen, bleibt wieder zuhause, um den Fernsehkameras vor der Schule zu entgehen. Weiterer Effekt: eine aufgeregte berlin-weite Diskussion über Sicherheit an Grundschulen.

Der Missbrauch in der Grundschule im sozial schwachen Stadtteil Wedding war erst am Donnerstag bekannt geworden. Bis dahin hatten Polizei und Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen geschwiegen. (KStA: Handy-Daten überführten Sextäter)

Ach so? Und was wären das für „ermittlungstaktische Gründe“?

Gut gefallen hat mir die Reaktion des Landeselternausschusses (LEA): die haben nämlich auf die Frage, ob nicht vielleicht überall Videokameras an den Schulen installiert werden sollten, besonnen reagiert:

Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen seien aber auch problematisch, so Samani. „Auf der anderen Seite ist es auch nicht so schön für Kinder, wenn sie jeden Morgen in einen Hochsicherheitstrakt gehen.“ Das Geld solle lieber in Kurse investiert werden, in denen die Schüler lernten, wie sie sich in bedrohlichen Situationen verhalten und wie sie Hilfe holen könnten. Auf diese Weise könnten sich die Kinder auch auf dem Weg zur Schule besser selbst schützen. (KStA)

An der Grundschule meiner Kinder gab es auch Eltern, die verschlossene Tore und, mal wieder, Videokameras wollten. Gleichzeitig ist bekannt, dass die Tore immer offen stehen, weil die Schule kein Geld für die Reparaturen der kaputten Schlösser und keine LehrerInnen für die nötige zusätzliche Aufsicht hat.

Der Bezirk Mitte finanziert alle Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehören laut Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) neue Schließanlagen sowie weitere „Investitionen zur Gefahrenabwehr“, die von der Schule inzwischen beantragt wurden. Hanke: „In einem solchen Fall schauen wir nicht aufs Geld.“ (Tagesspiegel)

Interessant auf jeden Fall. Abgesehen davon, ob das nun tatsächlich sinnvoll ist – und da neige ich eher zur Meinung des LEA – wüsste ich echt gern, ob das für alle Grundschulen gilt? Oder erst ‚hinterher‘?

Welchen Zweck Videokameras haben, erschließt sich mir jedenfalls auch hier nicht. Wenn deren Bilder ausgewertet sind, ist die Tat ja längst geschehen. Im Weddinger Fall hätten sie überhaupt nicht geholfen: da war der Täter sogar von Lehrern gesehen worden. Gelöst wurde das Ganze so:

Konstantinos M. ist der Polizei als Straftäter bekannt. Allerdings nicht wegen Vergewaltigung und Missbrauchs. Gegen ihn sei wegen exhibitionistischer Handlungen ermittelt worden. Das Verfahren gegen den damals noch nicht Volljährigen sei aber eingestellt worden, sagte ein Sprecher der Polizei. In der zentralen Datenbank des Bundeskriminalamtes als Sexualstraftäter sei er nicht registriert.

Die Ermittler des Landeskriminalamtes waren auf den Mann aufmerksam geworden, als sie die Handydaten einer Mobilfunkzelle, die sich in der Nähe der Schule befindet, vom Tattag auswerteten. Der Tatverdacht erhärtete sich, als die Fahnder danach die Listen ehemaliger Schüler der Weddinger Grundschule überprüften. (Frankfurter Rundschau)

Ich bin keine Kriminalistin, aber warum wäre das nicht auch möglich gewesen, wenn die Daten der ehemaligen Schüler daraufhin überprüft worden wären, ob es eine Relation zu sowas wie Exhibitionismus gab? Klar, Funkzellendaten sind bequemer, aber auch da ahne ich einigen Aufwand, um die mit den Daten der ehemaligen Schüler plus Exhibitionismus etc. abzugleichen. Dafür wären aber nicht alle anderen WeddingerInnen derselben Funkzelle potentiell verdächtig geworden.

Neinein, sagt die Berliner Staatsanwaltschaft. Funkzellenabfrage muss sein :

Dieses Instrument sei „ein wesentlicher Aspekt“ bei den Ermittlungen gewesen, so Steltner. Der Fahndungserfolg zeige, wie wichtig die FZA sein könne, um schwere Straftaten aufzuklären. (taz)

Zeit-Quiz: Wodurch machen Sie sich verdächtig?

Zeit Online hat ein sehr hübsches kleines Überwachungs-Quiz zum Thema „Wodurch machen Sie sich verdächtig?“. Es geht um überwachte E-Mails, Stille SMS, US-Heimatschutz, Funkzellenauswertung, Staatstrojaner.

Gar nicht so einfach – ich hatte sechs von sieben Fragen richtig. Wie schnell und warum wir diese Details vergessen, auch wenn wir uns viel mit Überwachung beschäftigen, erkärte letzte Woche Rebecca MacKinnon, als sie in Berlin ihr Buch „Consent of the Networked“ vorstellte: Die Leute nehmen Überwachung hin, weil sie nicht merken, dass es sie gibt.

1. Frage:
Die deutschen Geheimdienste haben im Jahr 2010 rund 37 Millionen E-Mails entdeckt, in denen Begriffe wie „Bombe“ vorkamen. Nach wie vielen Schlüsselbegriffen haben BND, Verfassungsschutz und MAD gesucht?

1.500? 15.000? 150.000? Hier klicken

«Protest zwischen legitimer Aktion und illegitimer Repression»

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat das Video des Abschluss-Panels des IL-Kongresses zum Zivlen Ungehorsam fertig. Am Anfang sind ein paar ‚Highlights‘ rausgeschnitten, danach kommt dann die komplette Aufzeichnung.

Es reden miteinander: Martin Kaul, die tageszeitung, Bodo Ramelow, MdL DIE LINKE, Corinna Genschel, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Prof. Andreas Fisahn, Uni Bielefeld, Alexander Schneider Sächsische Zeitung und ich.

Ich fand das Podium ein bisschen ungleichmäßig besetzt: vier Leute, die ‚den Protest‘ vertraten ‚gegen‘ einen Redakteur der Sächsischen Zeitung, der gewissenmaßen als Vertreter Sachsens da saß und sich ziemlich tapfer geschlagen hat. Um die Rolle habe ich ihn nicht beneidet. Insgesamt war es aber ganz informativ, hoffe ich.

Nachtrag zur Berliner Funkzellenabfrage

Fast schon wieder vergessen – die Berliner Funkzellenabfrage (FZA). Hier eins der seltenen Gespräche mit Andre Meister von netzpolitik.org, der die Geschichte ausgegraben hat – kurz nach der Innenausschuss-Sitzung im Berliner Abgeordnetenhaus (Landesparlament):

PiRadio: Vorratsdatenspeicherung & Funkzellenabfrage – Gespräch mit netzpolitik.org auch zum Anhören (mp3).

4.200.000 Verkehrsdaten und 960 Teilnehmerdaten. So viel hat allein die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes in den letzten vier Jahren gesammelt. Ein Grund für uns mit Andre von netzpolitik.org über Funkzellenabfragen, Vorratsdatenspeicherung und deren Folgen zu reden. Als erstes haben wir ihn gefragt, wie denn Funkzellenabfrage funktioniert…

Update: Es geht mit einer ungeheuren Überraschung weiter: Berlin hat mehr Handy-Daten ausgewertet als bekannt

Auf der Suche nach Autobrandstiftern hatte die Polizei in den vergangenen Jahren in 375 Ermittlungsverfahren insgesamt 4,2 Millionen Mobilfunkverbindungen in Tatortnähe registriert, also Telefonate und Kurzmitteilungen (SMS). Zusätzlich zu diesen Daten sind seit 2009 in mehr als 800 weiteren Verfahren Funkzellen und Kennern zufolge dadurch bis zu acht Millionen Verbindungen in der Hauptstadt ausgewertet worden – insgesamt also rund zwölf Millionen.

Morgen wird das Thema ausführlich im Bundestag in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages erörtert. Die Stellungnahmen der Sachverständigen gibt es jetzt schon, darunter die von Ulf Buermeyer (pdf) und Johannes Eisenberg (pdf)

Mir sind inzwischen mehrere Juristen begegnet, die die FZAs in Berlin weniger dramatisch finden als die in Dresden. Wenn ich es richtig verstanden habe, weil in Dresden Demonstrationen betroffen waren und in Berlin sehr viel genauer festgelegt war, wann und wo Daten ausgewertet werden. Also weniger „Unbeteiligte“ – potentiell. Nur: wenn wir in Berlin bei inzwischen 12 Millionen Datensätzen sind, frage ich mich, ob das immer noch gilt? Ich finde nicht.

Aber die Perspektive von AnwältInnen („ganz normales Ermittlungsinstrument“) ist sowieso (immer) anders, und hier vor allem anders als die der interessierten Öffentlichkeit, die das offenbar ziemlich skandalös findet alles. Aus Gründen.