Alle §129 außer Mutti – Pfarrer der Jungen Gemeinde Jena durchsucht

Es gibt Sachen, die können aus verschiedenen Gründen einfach echt nicht sein. In letzter Zeit ist die sächsische Polizei relativ häufig in solche verwickelt. Ziemlich fassungslos macht mich aktuell die Durchsuchung des Pfarrers der Jenaer Jungen Gemeinde, Lothar König.

versiegelt und beschlagnahmt

Das fängt damit an, dass Jena in Thüringen liegt, und die Durchsuchung von der sächsischen Polizei durchgeführt wurde. Weiter geht’s damit, dass hier einem Pfarrer, der mit 57 Jahren auch nicht mehr der jüngste ist, vorgeworfen wird, Mitglied einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB zu sein (die Handygate-Vereinigung aus Dresden). 10 Tage nach einem Spiegel-Artikel, der sich genau damit beschäftig. Dass keine Rücksicht darauf genommen wurde, dass die Amtsstube des Pfarrers besonders geschützt ist, weil er als Seelsorger Geheimnisträger ist.

Dass es die Junge Gemeinde (JG) Jena Stadtmitte erwischt, in der schon Matthias Domaschk zuhause war. Der am 12. April 81 in Stasi-Haft starb. (Freya Klier: „Matthias Domaschk und der Jenaer Widerstand“)

Dass die Polizei Sachsen anscheinend machen kann, was sie will. (Etwa 40.000 Handy-Datensätze zur Überwachung einer Demo einsammeln und analysieren, obwohl deutlich weniger Leute demonstriert haben).

Alles, was es über die Durchsuchung zu wissen gibt, steht auf der exzellenten Website der Jungen Gemeinde Jena. U.a. dieser Hinweis für alle, die am 19. Februar in der Nähe des jetzt beschlagnahmten Lautsprecherwagens der JG waren.

Die JG wird Geld brauchen, um damit fertigzuwerden: Spendet, bitte.

Habemus Vereinigung

Es gibt eine neue linke kriminelle Vereinigung. In Sachsen und Brandenburg wurden letzten Dienstag Wohnungen durchsucht, und wenn ich der Presse Glauben schenke – in diesen Dingen immer nur eingeschränkt, das Propagandapotential ist hoch -, dann geht es um Linke, denen Angriffe auf Nazis vorgeworfen werden. Beschuldigt werden 17 Leute zwischen 20 und 33, Durchsuchungen gab es in in Dresden, Leipzig, Niesky, Grimma, Machern, Finsterwalde und Senftenberg (Bild).

Es soll um drei Vorfälle gehen: einen Angriff mit Steinen auf Busse auf einer Raststätte am 19. Februar (dem Tag, an dem Nazis versuchen, in Dresden zu demonstrieren), einen Angriff auf „drei polizeibekannte Rechtsextremisten“ in Leipzig und Nazis, die in Dresden das linke Hausprojekt „Praxis“ angegriffen hatten und als Reaktion darauf „mit Schlaggegenständen“ verprügelt worden sein sollen (Spiegel). Das Projekt „Praxis“ ist vielleicht einigen von einem YouTube-Video vom 19. Februar in Erinnerung, als es wieder von Nazis angegriffen wurde und ein Streifenwagen der Polizei zwar anwesend war, aber dann einfach wegfuhr.

Ob im letzten Fall auch gegen die Nazis „ermittelt wird, geht aus der Erklärung der Staatsanwaltschaft nicht hervor„. (Süddeutsche)

Zu Fall 1 ist interessant zu wissen: „Die Busse waren zu diesem Zeitpunkt bis auf die Busfahrer nicht besetzt. Sie blieben unverletzt, die Fahrzeuge wurden beschädigt.“ (Märkische Allgemeine)

Wie das zum verstärkten staatlichen Engagement gegen Linksextremismus passt und wie es mit (der Verfolgung von) rechter Gewalt in Sachsen aussieht, steht im Freitag: Razzia. Kriminelle Vereinigung.

Dem MDR sagt der Staatsanwalt Lorenz Haase (Video):

Wir gehen davon aus, dass sich diese Vereinigung gebildet hat, um Straftaten gegen politisch Andersdenkende zu verüben. Festnahmen gab es heute nicht, wir hatten auch vorher keine Haftbefehle gegen die Beschuldigten erwirkt. Die heutige Aktion diente einzig und allein der Durchsuchung der Wohnungen der Beschuldigten.

Beschlagnahmt wurden Computer sowie Waffen, was auch immer das sei. Die Erfahrung zeigt, dass in solchen Fällen der Erfolgsdruck auch gern mal die Heckenschere zur Waffe werden lässt.

Radio Corax (Halle) hat die Leipziger Stadträtin Jule Nagel interviewt, die ein bisschen was über den Hintergrund und den neuen Chef des sächsischen LKA erzählt. Um Extremismusklausel und -theorie geht es auch.

„Der neue Chef des sächsischen Landeskriminalamtes, Jörg Michaelis, hatte kürzlich Aktionen gegen linksextreme Gewalttäter angekündigt“ (MDR).

Von heimlich ausgetauschten Autos. Überwachung in mg-Verfahren

Die Initiative Libertad! hat Anfang Juni einen Text mit dem Titel „10 Jahre Ausforschung“ veröffentlicht. Libertad setzt sich ein für politische Gefangene, ein verhältnismäßig traditionelles Politikfeld, das je nach dem eigenen Verhältnis zum Sing-Sang „Frei-heit-für-al-le-po-li-ti-schen-Ge-fang-e-nen!“ als abschreckend oder aber außerordentlich wertvoll erachtet wird. Das ändert sich zuweilen auch nach überraschenden brachialen Erlebnissen mit der Staatsmacht, kann ich aus eigenem Erleben berichten (womit ich nicht sagen will, dass ich vorher nichts von Engagement für politisch
Verfolgte gehalten hätte).

Wie dem auch sein, die Lektüre lohnt sich.

Libertad kümmert sich nicht nur um andere – etwa mit einer der ersten deutschen Online-Demos, gegen Abschiebungen durch die Lufthansa -, sondern drei seiner Mitglieder waren als Beschuldigte im 1. mg-Verfahren von jahrelanger Überwachung betroffen. Davon handelt der Text.

Zu diesem Verfahren gehört die relativ bekannte Geschichte der Handy-Überwachung, die bekannt wurde, weil O2 dem Beschuldigten auch die Kosten der Überwachung in die Rechnung geschrieben hatte, wodurch der erst davon erfuhr.

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Das mg-Verfahren in den Medien

Plakat Wir sind alle militantMit den Festnahmen von Andrej und drei der anderen sieben Beschuldigten (Axel, Oliver und Florian) im Juli 2007 gründete sich das Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren. Es bestand und besteht aus Freunden und Freundinnen, Verwandten, Aktivisten und Aktivistinnen, Kolleginnen und Kollegen und anderen. Das Bündnis hat enorm viel geleistet in den letzten 2,5 Jahren – praktische Unterstützung für die, die in U-Haft waren und ihre Familien, Öffentlichkeitsarbeit, Spenden sammeln und von Spätsommer 2008 bis Herbst 2009 die Begleitung des Prozesses gegen die drei, denen der Brandanschlag gegen die Bundeswehr vorgeworfen wurde.

Jetzt hat in ungeheurer Fleißarbeit eine, die die ganze Zeit dabei war, mal ausgewertet, wie die Medien auf das Verfahren reagiert haben (nicht ich). Ich denke, dass das für die hilfreich sein könnte, die Ähnliches erleben – leider sind das nicht so wenige. Und interessant für viele andere.

Presseauswertung

Diese Auswertung beruht auf den von Einstellungsbündnis gesammelten Artikeln, Interviews, Kommentaren und anderen Beiträgen, nicht jeder Beitrag wurde eingeordnet, insgesamt gab es knapp 800 Presseberichte, die den Seiten des Bündnisses dokumentiert sind. Der Schwerpunkt liegt eher auf Auswertung und den Fragen: Was wurde berichtet? Wie? Welche Themen wurden aufgenommen?

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§129 – Der Stand der Dinge

Beschluss des BGH Okt 2009Vor einer Weile wurde ein Dokumentarfilm zum Thema Innere Sicherheit für’s Schulfernsehen gedreht. Wir haben einen halben Tag mitgespielt, haben von Andrejs Verfahren und von Überwachung erzählt und sind malerisch durch den sonnig-herbstlichen Tiergarten gelaufen. 

Das Filmteam erzählte putzige Anekdoten von abbrechenden Telefonaten und einem Hausbesuch beim Tontechniker (oder war’s der Kameramann?) am Morgen, nachdem sie beim Berliner GTAZ (Terror-Abwehrzentrum) gefilmt hatten. Da kam mal eben das LKA zuhause vorbei (dem gehörte das Auto, das sie benutzt hatten) und fragte, was das denn war. Das fand das Filmteam schon nur noch eingeschränkt putzig.

Heute rief der Filmemacher an und sprach Andrej Folgendes auf die Mailbox:

Ich habe der Bundesanwaltschaft eine Frage gestellt: Ob das Verfahren gegen Dr. Andrej Holm jetzt abgeschlossen ist oder nicht, und wenn nein, warum nicht.

Ich habe heute, am 21.12. folgende Antwort bekommen: Das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Andrej Holm ist noch nicht abgeschlossen. Näheres Angaben zu dem offenen Verfahren können wegen möglicher Gefährdung des Ermittlungserfolgs nicht gemacht werden.

Soweit zum Stand der Dinge.

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BGH prüft §129-Verfahren gegen sächsische Nazis

Vor ziemlich genau einem Jahr beschloss das Landgericht Dresden, dass die sächsische Neonazi-Kameradschaft “Sturm 34″ keine kriminelle Vereinigung sei. Das fiel auf. Mir auch. Links ist man da ja weniger zimperlich.

Obwohl die Nazis von Sturm 34 gemeinsam Menschen angreifen, schwer verletzen und nicht nur einmal, fand das Gericht sinngemäß, sie seien für eine ordentliche Vereinigung zu blöd und sprach sogar einige frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte Revision beantragt, und nun nimmt sich der Bundesgerichtshof der Sache an. Ich werde trotzdem nicht glauben, dass es damit wieder gerecht zugeht, aber bemerkenswert ist es doch.

NPD-Blog berichtet detailliert über den Fall.

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Da waren’s nur noch vier – weitere Einstellungen im mg-Verfahren

(Oder fünf, oder so. Wer weiß das schon)

Da ist er nun, der Artikel, und das ist ein schöner Grund, die Urlaubspackerei noch kurz zu unterbrechen:

Spiegel Online: Bundesanwälte blamieren sich mit überzogener Überwachung

Das Verfahren gegen die drei Freunde von Andrej, gegen die seit September 2006 wg. Mitgliedschaft in der mg ermittelt wurde, ist im Juni eingestellt worden. Die Post brauchte dann noch drei Wochen, bis sie bei den AnwältInnen ankam, aber wir wollen ja nicht pingelig sein. Die BAW hat es auch nicht leicht. Wahrscheinlich fehlte wieder das Personal, um den Brief einzuschmeissen (Datum des Schreibens: 23. Juni, Eingang: 14. Juli).

Leider haben sie irgendwie vergessen, das Verfahren gegen Andrej einzustellen, dem ja original das Gleiche wie seinen drei Freunden vorgeworfen wird. Bis auf die zwei Treffen mit einem der drei anderen, denen die versuchte Brandstiftung vorgeworfen wird.

Die Schmankerl: Bis zu 180.000 Euro in den Sand gesetzt, um von einem forensischen Institut in Münster DNA-Proben der Beschuldigten mit ca. 180 Seiten Papier abzugleichen, auf denen sog. SBS (Selbstbezichtugungsschreiben) der mg standen. Ergebnis: negativ.

Jetzt verstehe ich, warum die Auswertung der DNA-Proben so lange gedauert hat. Ist ja auch ein bisschen peinlich. (siehe: DNA-Proben, Spucke für Frau Harms, Die BAW und die DNA)

Oder:

Bei der Hausdurchsuchung im Sommer 2007 beschlagnahmten die Ermittler
dann ein Buch des russischen Revolutionärs Leo Trotzki, das Mitglieder
der "mg" zu einem ihrer akademisch-länglichen Traktate als
Literaturhinweis aufgeführt hatten.

Das kannte ich noch gar nicht, erinnert mich aber sehr an die bei uns durchsuchende Ordnungskraft, die ihren Chef fragen musste, ob Bourdieu "relevant" sei, als sie ihn aus dem Bücherregal zog.

Ob das Elend nun damit (für die drei) ein Ende hat, wird sich zeigen.

Wiederaufgewärmter Anti-Atom-Terrorismus

In Berlin wurden z.B. gerade zwei Leute, deren §129a-Verfahren aus den 90ern schon lange eingestellt ist, als ZeugInnen für das sog. Tarnac-Verfahren vorgeladen – das ist das Verfahren in Frankreich, wo sie den Philosophen Julien Coupat als Texteschreiber verfolgen. Der musste nach Monaten auch wieder aus der Haft entlassen werden, weil schon vor der Festnahme bekannt war, dass sich wer anders die Sachen für sich reklamierte, die den Beschuldigten vorgeworfen werden.

Die Verfolgungsbehörden sind ja relativ fantasielos. Ständig wiederkehrendes Motiv: wenn irgendwo der Bahnverkehr gestört wurde, müssen Terroristen am Werk gewesen sein. Warum eigentlich immer ausgerechnet die Eisenbahn? Und Atommülltransporte. Und die Zeitschrift Radikal, die ja gerade wieder zu Ehren gekommen ist. Hochnotgefährlich, das alles.

Jedenfalls existiert die "Goldene Hakenkralle" noch, die schon damals benutzt wurde, um sich gegen die Verfahren zu wehren. Ich erinnere mich dunkel an sehr hübsche Kabarett-Nummern vor ca. 10 Jahren, in denen die von der BAW so titulierten "Autonomen Führungskader" eine wesentlich Rolle spielten.

Die beiden jetzt Vorgeladenen haben die Aussage verweigert und einer von beiden soll dafür 800 Euro "Ordnungsgeld" bezahlen.

Wir sehen: wo die BAW mal zugebissen hat, entwickelt sie einen Beißkrampf und lässt nicht los. Das verspricht nichts Gutes.

Klage gegen §129a-Überwachung Mittwoch in Berlin

Am Mittwoch findet in Berlin eine Verhandlung in einem ganz bizarren Verfahren statt. Wir landen in der ganz grauenhafte §129a-Mottenkiste.

Entweder hat ein V-Mann des Verfassungsschutzes (VS) die Gründe für eine §129a-Überwachung erfunden, oder der VS gleich den ganzen V-Mann. Und hat dabei ein paar Fehler gemacht. Sagt Wolf Wetzel, der Überwachte, und klagt jetzt dagegen (auch einer, der viel schreibt).

1998 wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung (nach § 129a) vom Bundesamt für
Verfassungsschutz/BfV Maßnahmen zur Telefon- und Briefüberwachung
beantragt.

Ein solcher Eingriff erfolgt – der geltenden Rechtsprechung folgend –
nicht aufgrund der politischen Einstellung, sondern durch Darlegung
›tatsächlicher Anhaltspunkte‹, was – immerhin – einem Wirklichkeitsgrad
von plus/minus 50 % entspricht.

V-Mann 123

In seinem Blog Eyes Wide Shut beschreibt Wolf Wetzel, wie der Verfassungsschutz die "tatsächlichen Anhaltspunkte" mangels Anhaltspunkten eben erfunden habe:

Ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes will just vor Beantragung
oben erwähnten Eingriffs ein Gespräch zwischen mir und anderen Personen
mitbekommen haben. (..)

Der V-Mann, der makabrerweise auch noch ›V-Mann 123‹ heißt, existiert gar nicht. Er ist eine Erfindung, das Gespräch wurde nie geführt.

Das abgehörte Telefonat, das die intensiven Beziehungen
terroristischer Mitglieder belegen soll, würde das Gegenteil beweisen,
wenn der Inhalt nicht unterschlagen worden wäre.

Überwachung durch den Verfassungsschutz muss durch den G10-Ausschuss des Bundestages genehmigt werden.

Offensichtlich ging der G-10-Auschuss davon aus, das es sich um eine
Telefonat zwischen ›Terroristen‹ handelte und verlängerte die
G-10-Maßnahmen um weitere drei Monate. Auch diese drei Monate vergingen
und ergaben nichts. Danach wurde keine weitere G-10-Maßnahme beantragt
bzw. genehmigt. Das 129a-Verfahren wurde eingestellt.

Wolf Wetzel hat gegen die Überwachung geklagt. Es geht ihm darum nachzuweisen, dass es den V-Mann gar nicht gab. 

Alles weitere am Mittwoch, 8.7., 10:30, im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin.

Ein Tag im Leben eines Terror-Verdächtigen

Der Guardian erzählt die Geschichte von Mahmoud Abu Rideh, der seit 2005 mit einer Control Order lebt. Control Orders "beschützen die britische Öffentlichkeit vor dem Risiko des Terrorismus". Aktuell leben 20 Menschen in Großbritannien mit Control Orders.

Mahmoud Abu Rideh wurde 2001 festgenommen, war 23 Stunden täglich in Einzelhaft und wurde nach vier Jahren mit Control Order entlassen. Er hat bis heute nicht erfahren, was ihm vorgeworfen wird. Es gab keine Anklage, kein Verfahren und keine Akteneinsicht. Seit der Control Order vor vier Jahren darf er sich mit niemandem verabreden, darf weder Bankkonto noch Handy haben und darf nicht ins Internet. All dies betraf auch seine Frau und seine sechs Kinder, die ihn schließlich verlassen haben. Ein Ende ist sowenig absehbar wie er weiß, warum das alles passiert.

Mehrmals am Tag muss er zur Kontrolle die Polizei anrufen, das erste Mal um drei Uhr morgens. Es ist in dieser Situation unmöglich, einen Job zu finden. 

Er hat mehrmals versucht, sich umzubringen.

Ich bin allein. Ich habe keine Freunde. Alle haben Angst davor, mich zu treffen. Ich bin schon vorher der Folter entkommen, und jetzt werde ich von der britischen Regierung  gefoltert. Ich bin wie eine Maschine. Ich fühle nichts mehr. Ich bin schon tot.

„Der Krieg gegen den Terrorismus ist gefährlicher als der Terrorismus selbst“

"Der Verdacht, dass der Krieg gegen den Terrorismus gefährlicher ist als der Terrorismus selbst, erscheint mir völlig gerechtfertigt",

sagte Richard Rorty, zitert im morgen erscheinenden Spiegel in einem Artikel über die uns bevorstehende Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren: "Warum die vorgeschlagene Grundgesetz-Novelle zum Einsatz der Bundeswehr im Innern das Vertrauen in die Verfassung zerstört".

Dazu gibt es noch einen Artikel zum §129a: "Missbraucht die Bundesanwaltschaft den "Terroristen"-Paragrafen 129 a?"

Die Antwort darauf fällt leicht, und wird auch gut begründet. Vielleicht gibt es die Artikel ja demnächst noch online.