Nachtrag zur Berliner Funkzellenabfrage

Fast schon wieder vergessen – die Berliner Funkzellenabfrage (FZA). Hier eins der seltenen Gespräche mit Andre Meister von netzpolitik.org, der die Geschichte ausgegraben hat – kurz nach der Innenausschuss-Sitzung im Berliner Abgeordnetenhaus (Landesparlament):

PiRadio: Vorratsdatenspeicherung & Funkzellenabfrage – Gespräch mit netzpolitik.org auch zum Anhören (mp3).

4.200.000 Verkehrsdaten und 960 Teilnehmerdaten. So viel hat allein die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes in den letzten vier Jahren gesammelt. Ein Grund für uns mit Andre von netzpolitik.org über Funkzellenabfragen, Vorratsdatenspeicherung und deren Folgen zu reden. Als erstes haben wir ihn gefragt, wie denn Funkzellenabfrage funktioniert…

Update: Es geht mit einer ungeheuren Überraschung weiter: Berlin hat mehr Handy-Daten ausgewertet als bekannt

Auf der Suche nach Autobrandstiftern hatte die Polizei in den vergangenen Jahren in 375 Ermittlungsverfahren insgesamt 4,2 Millionen Mobilfunkverbindungen in Tatortnähe registriert, also Telefonate und Kurzmitteilungen (SMS). Zusätzlich zu diesen Daten sind seit 2009 in mehr als 800 weiteren Verfahren Funkzellen und Kennern zufolge dadurch bis zu acht Millionen Verbindungen in der Hauptstadt ausgewertet worden – insgesamt also rund zwölf Millionen.

Morgen wird das Thema ausführlich im Bundestag in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages erörtert. Die Stellungnahmen der Sachverständigen gibt es jetzt schon, darunter die von Ulf Buermeyer (pdf) und Johannes Eisenberg (pdf)

Mir sind inzwischen mehrere Juristen begegnet, die die FZAs in Berlin weniger dramatisch finden als die in Dresden. Wenn ich es richtig verstanden habe, weil in Dresden Demonstrationen betroffen waren und in Berlin sehr viel genauer festgelegt war, wann und wo Daten ausgewertet werden. Also weniger „Unbeteiligte“ – potentiell. Nur: wenn wir in Berlin bei inzwischen 12 Millionen Datensätzen sind, frage ich mich, ob das immer noch gilt? Ich finde nicht.

Aber die Perspektive von AnwältInnen („ganz normales Ermittlungsinstrument“) ist sowieso (immer) anders, und hier vor allem anders als die der interessierten Öffentlichkeit, die das offenbar ziemlich skandalös findet alles. Aus Gründen.

Genua 2001 bei der Berlinale

[Update unten]

Das staatliche Massaker während des G8-Gipfels in Genua 2001 ist, gut zehn Jahre später, bei der Berlinale.

Nächsten Sonntag um 18 Uhr läuft Diaz – Don’t clean up this Blood. Der Ticketverkauf hat begonnen; der Film wird im Rahmen der Berlinale noch viermal gezeigt. Ich werde ihn mir auf jeden Fall angucken.

Website zum Film: diazilfilm.it/

 Das G8-Gipfeltreffen in Genua 2001 war fast vorüber. In der Diaz-Pascoli-Schule in Genua, in der das Sozial-Forum für Journalisten eingerichtet war, waren die jungen Menschen guter Dinge – trotz der gewaltsamen Konfrontationen mit der Polizei an den Tagen zuvor. Die Anti-Globalisierungsproteste waren wie in anderen Ländern in diesem Jahr von massiven Polizeieinsätzen begleitet. Doch nichts hätte die temporären Bewohner der Diaz-Schule, vorwiegend junge Frauen und Männer aus ganz Europa, auf das Folgende vorbereiten können. Kurz nach Mitternacht stürmte die Polizei die Schule und schlug mit immenser Brutalität über zwei Stunden auf die jungen Menschen ein, bis fast alle im Krankenhaus und später in Untersuchungshaft landeten. Um ihr Handeln zu rechtfertigen, pflanzte die Polizei Molotowcocktails in das Gebäude. Am Ende des G8-Gipfeltreffens hatte ein Mensch sein Leben verloren. Aus verschiedenen Perspektiven erzählt, zeigt die Kamera, was an diesem Tag geschah, sie weicht Tätern und Opfer nicht von der Seite, bis die ganze Wahrheit erzählt ist. Zum gleichen Thema zeigt Panorama die Dokumentation THE SUMMIT.

Die taz über die Dreharbeiten: Komitee für Wahrheit und Gerechtigkeit

Außerdem läuft der Dokumentarfilm The Summit am Dienstag, 14.2. um 17 Uhr (und dann noch dreimal).

(Falls wer untertitelte oder sogar synchronisierte Fassungen findet: ich wäre sehr interessiert)

Wer Fragen nach dem tatsächlichen Hergang der gewalttätigen G8-Anti-Globalisierungsproteste in Genua im Juli 2001 hat, wer mehr über die Hintergründe wissen und die Auswirkung des brutalen Polizeieinsatzes sehen möchte, findet hier erhellende Antworten. Das Vorgehen der italienischen Polizei gegen friedliche Demonstranten, von denen einer starb und hunderte zum Teil schwere Verletzungen davontrugen, wurde von Amnesty International zum gravierendsten Verstoß gegen demokratische Rechte in einem europäischen Land nach dem Zweiten Weltkrieg erklärt. Unter dem Vorwand, Mitglieder des Schwarzen Blocks zu verhaften, stürmte die Polizei auch die Diaz-Schule, die Unterkunft für Journalisten bot, und prügelte über zwei Stunden auf wehrlose Frauen und Männer ein. THE SUMMIT beleuchtet die Schattenseiten des Polizeieinsatzes, die Ereignisse, die von offizieller Seite vertuscht wurden, sammelt Stimmen von Demonstranten, Aktivisten, Historikern und Augenzeugen und schafft Verbindungen auf internationaler Ebene. Bis zum heutigen Tag sind die meisten der Täter auf freiem Fuß.

 

Außerhalb der Berlinale läuft außerdem als deutsche Uraufführung am Samstag um 19:30 Black Block.

Deutsche Erstaufführung (in Anwesenheit des Regisseurs) im Foyer der Filmarche e.V. Berlin, Schlesische Str. 26
Samstag, 11.02.2012 um 19.30 Uhr

Genua 2001: Der Gipfel der G8, der Protest der Hunderttausenden, die Kämpfe, die Hoffnungen, der erschossene Demonstrant, die Polizeigewalt auf den Strassen und schließlich beim Überfall auf die Diaz-Schule. Was in dieser als Schlafplatz genutzten Schule passiert ist und was davon bleibt – davon legen Aktivist/innen im Dokumentarfilm „Black Block“ Zeugnis ab.

300 Polizisten stürmten in der Nacht nach dem Gipfel die Diaz-Schule. Bei ihrem kalkulierten Blutbad verletzten sie fast 90 Menschen schwer. Selbst aus den Krankenhäusern wurden sie anschließend in die Polizeikaserne Bolzaneto gebracht, dort erniedrigt und gefoltert. Niels und Lena (Hamburg), Chabi (Zaragoza), Mina (Paris), Dan (London), Michael (Nizza) und Muli (Berlin) erzählen ihre Geschichten aus dieser Nacht, von davor und danach, von der erlittenen Traumatisierung, von dem, was für sie seither anders geworden ist. Aber auch, wie sie neue Wege fanden und dabei festhalten an den Idealen, die sie nach Genua geführt hatten.

Black Block feierte seine Premiere auf der Biennale in Venedig und wird in Anwesenheit des Regisseurs in der Filmarche erstmals in Deutschland zu sehen sein.

Der Genueser Carlo A. Bachschmidt war 2001 an der Organisation der Proteste beteiligt. Danach hat er die Anwält/innen in Prozessen gegen Polizisten und an den Misshandlungen beteiligtes medizinisches Personal durch die akribische Auswertung von Filmmaterial unterstützt.

Black Block. Dokumentation, 77min. Regie, Buch: Carlo A. Bachschmidt. Kamera: Stefano Barabino, Harald Erschbaumer. Schnitt: Alessandro Pantano. Ton: Francesco Cerasi. Produzent: Domenico Procacci. Produktion: Fandango.

Original mit englischen Untertiteln. Eintritt frei. Pressemappe (pdf)

Ungefähr alles zu Genua 2001 steht wahrscheinlich hier, chronologisch von hinten nach vorn zu lesen.

Falls jetzt wer neugierig geworden ist und gern irgendwelche medialen Inhalte mit damals Betroffenen erstellen möchte: das lässt sich einrichten. Es gibt viele.

Auch Sitzblockaden stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit

„Auch Sitzblockaden stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit“ – zentraler Satz im heute vormittag vorgestellten Bericht der Untersuchungskommission 19-2. Denn: Der Freistaat Sachsen sieht das anders und nimmt daher die Stzblockaden zum Vorwand, den wohl unbestritten dringend nötigen Protest gegen Nazi-Aufmärsche jedes Jahr im Februar in Dresden in Grund und Boden zu kriminalisieren.

Heute vormittag hat die Untersuchungskommission 19-2, die sich mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Dresden am 19.Februar 2011 und dem Verhalten der sächsischen Polizei und Justiz beschäftigt hat, einen Bericht mit ihren Ergebnissen vorgestellt. Weil es schneller geht und weil die Kommission sich damit auch Mühe gemacht hat, schreibe ich die Pressemitteilung dazu nicht um. Der komplette Bericht steht als PDF unten drunter.

Versammlungsfreiheit – ausschlaggebende Grundlage der Verfassung

Die „Untersuchungskommission 19. Februar“ hat heute in Berlin die Ergebnisse ihrer Recherchen zum sächsischen Umgang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen im Februar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verfasser hoben zusammenfassend hervor:

  • Entgegen den polizeilichen und regierungspolitisch geschürten Darstellungen war Dresden im Februar 2011 nicht von Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten aus den Gegendemonstrationen gekennzeichnet. Im Gegenteil:
    Dresden zeichnete sich dadurch aus, dass Zehntausende Bürger und Bürgerinnen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit „gewaltfrei und ohne Waffen“ in ihre Hände nahmen. Sie waren auf der Straße, um gegen die braunen,  nationalistischen und rassistischen Bestrebungen ein deutliches Zeichen zu setzen.
  • Das Trennungskonzept der Polizei, das den Gegendemonstrierenden von vorneherein und systematisch ihr Recht auf Versammlungsfreiheit verweigerte, erzeugte fast zwangsläufig Konfrontationen. Nicht die Versammlungsbehörde, sondern die Bürger und Bürgerinnen müssen entscheiden können, wo und wann sie demonstrieren. Die Aufgabe der Polizei muss es sein, dies absichernd zu unterstützen. Auch Sitzblockaden stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit.
  • Überwachungen und Datenerfassungen im Kontext dieser Demonstrationen überschreiten jedes demokratisch erträgliche Maß. Mit Verfahren nach § 129 StGB (Kriminelle Vereinigung) wurden Bürger und Bürgerinnen, die die Proteste vorbereiteten, schon im Vorhinein kriminalisiert. Die willkürliche Verdachtskonstruktion eröffnet der Polizei vor allem Eingriffs- und Überwachungsrechte. Interessierte und engagierte Bürger muss solches Vorgehen davor abschrecken, sich politisch zu beteiligen. Auch mit der Kriminalisierung der Beteiligten nach Versammlungsgesetz und nach § 125 StGB (schwerem Landfriedensbruch) soll vor allem von politischer Teilhabe abgeschreckt werden. Das aber gefährdet die Demokratie in ihren Fundamenten. Mit der Funkzellenabfrage, die einmal zur Abwehr terroristischer Angriffe gedacht war, ist jedes rechtsstaatliche Maß überschritten worden.

Rechtsanwalt Peer Stolle vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein gab zu bedenken: „Der Bericht ist erst der Anfang einer langwierigen und umfangreichen Aufarbeitung.“

Ringo Bischoff, Bundesjugendsekretär der ver.di jugend erklärte: „Der Umgang der sächsischen Behörden mit dem Versammlungsrecht sowie die Kriminalisierung von zivilgesellschaftlichem Engagement zeugt von einem vordemokratischen Zustand in diesem Bundesland.“

Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr vom Komitee für Grundrechte und Demokratie betonte abschließend: „Eine der vornehmsten demokratischen Praktiken besteht im demonstrativen Handeln. Wer dieses gefährdet – wie es die sächsische Regierung und „ihre“ Polizei getan haben – gefährdet  eine der ausschlaggebenden Grundlagen der Verfassung.“

Der „Untersuchungskommission 19. Februar“ gehören an:

  • Friedemann Bringt (Koordinator BAG Kirche & Rechtsextremismus)
  • Sabine Friedel (SPD, MdL Sachsen)
  • Corinna Genschel (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
  • Kerstin Harzendorf (Beraterin für Rechtspolitik der grünen Landtagsfraktion)
  • Kampagne Sachsens Demokratie
  • Kerstin Köditz (Die Linke, MdL Sachsen)
  • Katharina König (JG-Soligruppe, Die Linke, MdL Thüringen),
  • Stefan Lange (Büroleiter Bundesvorstand Bündnis 90/DIE Grünen bei Astrid Rothe-Beinlich)
  • Johannes Lichdi (Bündnis 90/Die Grünen, MdL Sachsen),
  • Albrecht Maurer (BT Linke)
  • Wolf-Dieter Narr (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
  • Thomas Ott (Aktionsnetz Jena, Legalteam, Rechtsanwalt)
  • Kristin Pietrzyk (Rechtsanwältin, Jena, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)
  • Michael Plöse (akj-berlin)
  • Wolfhard Pröhl (Bündnis Dresden-Nazifrei)
  • Martina Renner (Die Linke, MdL Thüringen)
  • Astrid Rothe-Beinlich (Bündnis 90/Die Grünen, Bundesvorstand, MdL Thüringen und Vize-Präsidentin des Thüringer Landtags)
  • Christine Schickert (Bündnis 90/Die Grünen, Dresden)
  • Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
  • Danilo Starosta (Kulturbüro Sachsen e.V.)
  • Peer Stolle (Rechtsanwalt, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)

Der komplette Bericht der Untersuchungskommission 19-2 als PDF-Datei

Transmediale 2K+12 in/compatible

Wie sagte Jakob Applebaum heute so schön:

If you’re in Berlin this weekend, I highly suggest you attend #Transmediale: http://www.transmediale.de

Ich war gestern schon da und habe einen Blick in die Ausstellung geworfen:

(VNS Matrix kennt, wer bei unserem Netzfeministinnen-Panel bei der letzten re:publica war)

Es gibt viel Computer-Spielkram, vor allem aber Kunst und Medien.

          

(Mit der Maus kann man durch Twitter-Meldungen scrollen. Sie ist riesig und wurde nebenbei zum Kinderspielplatz umfunktioniert)

Schöner Schnickschnack dieses neue soziale Netzwerk:
Komunizieren fast zum Anfassen, mit dem Telefon. Die Registrierung für R15N funktioniert per Telefon (030-86 87 03 57 61), und danach wirst du angerufen. Je nachdem, wie oft du erreichbar bist oder wie lange du dann telefonierst, steigst du im Ranking..

Es gibt eine sehr liebevoll gemachte Einführung – allein wegen der lohnt es sich zu gucken.

R15N steht übrigens für Revolutionization:
R – 15 Buchstaben – N.

 

Es gibt nicht nur Kunst, sondern auch allerhand Politik. Leider ist das Programm, wie jedes Jahr, ziemlich unlesbar, aber es lohnt sich trotzdem.

 

 

 

Aufgeführt

Logo der Sendung Zapp © NDR Um den Verfassungsschutz und rechts und links geht es gerade viel. Letzte Woche beschäftigte sich das Medienmagazin Zapp mit Kristina Schröder, der Beitrag war auch hier. Heute gab es dazu folgenden kleinen Medienkrimi:

Mittags hörte ich, dass das eingebettete YouTube-Video nicht mehr da sei. Der ganze Beitrag war von der Zapp-Seite verschwunden, genauso aus der ARD/NDR-Mediathek. Der Eindruck drängte sich auf, die Ministerin könne etwas in dem Beitrag nicht gepasst haben. Glücklicherweise gab es Kopien (Hülfe!) bei YouTube, so dass sich die interessierte Öffentlichkeit trotzdem einen Eindruck verschaffen konnte.

Für abends wurde eine Erklärung in der Abmoderation der heutigen Sendung angekündigt. Die gab es dann auch. Offenbar war der Interpretationsspielraum zur Vokabel „aufgeführt“ im Beitrag zu groß. Das geneigte Pubikum ist nun aufgefordert, sich die diversen Dokumente dazu anzugucken und selbst zu entscheiden, ob „aufgeführt“ nun heißt, dass der Verfassungsschutz das Neue Deutschland (ND) für linksextremistisch hält, oder nicht (dazu auch Schreiben der Verfassungsschutz-Behörden aus Hessen und Bayern).

Wenn das ND in VS-Berichten „aufgeführt“ wird, darf es dann in einer vom Familienministerium bezahlten Broschüre als linkextremistisch bezeichnet werden? Auch wenn die Verfassungsschützer erklären, dass das ND zwar in den Berichten vorkommt, aber nicht beobachtet wird? Und darf dann gesagt werden, es sei falsch, was die Ministerin behauptet?

Diese entsprechende Textstelle (nur die fett gedruckten Worte)
„…Weder bei den Landesbehörden, noch beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Neue Deutschland beobachtet, geschweige denn als als linksextremistisch eingestuft. Frau Schröders Feststellung: falsch…“ hat ZAPP inzwischen – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – aus dem Beitrag genommen, weil sie unter Umständen mehrdeutig interpretiert werden konnte. (Zapp)

Es bleibt der Eindruck, dass das Ministerium sehr genau darauf achtet, keine missliebigen Berichte in der Öffentlichkeit zu sehen. Wie schön, dass in unserer Demokratie Meinungs- und Pressefreiheit so wichtige Werte sind.