Wenn auch nur die Hälfte davon stimmt – und ich habe keinen Grund zu zweifeln – dann ist das eine ganz grobe Schweinerei:
Eine tschetschenische Familie, sieben Kinder, gut "integriert", soll abgeschoben werden. Und nicht irgendwohin abgeschoben, sondern natürlich nach Tschetschenien.
Die Familie ist schon lange in Deutschland, 2008 war ihnen die Einbürgerung schriftlich zugesichert worden. Der Vater hat einmal an einer Sitzung eines gemeinnützigen Moschee-Vereins teilgenommen.
Ihm wird daraufhin "intensive Kontakte zur militant-islamischen Szene
in Hamburg", "Vernetzung in terroristische Organisationen" sowie die
"Gefahr Anschläge vorzubereiten … [und] …terroristisches
Gedankengut zu verbreiten".
Der Vater einer Mitschülerin eines Kindes der Familie dazu in seinem Blog:
Sollten die Vorwürfe gegen den Vater auch nur ansatzweise
berechtigt sein, wäre dies strafrechtlich relevant. Von Staats wegen
muss dann gegen ihn ermittelt werden. Nicht zu ermitteln, würde den
Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen. Bis heute wird jedoch
nicht gegen ihn ermittelt.Als Elternvertreter der Klasse
kann ich die Gesinnung des Vaters selbstverständlich nicht beurteilen.
Die Umstände sind aber – vorsichtig ausgedrückt – ungewöhnlich. Mit
rechtsstaatlichen Grundsätzen hat dies jedoch nichts mehr zu tun.