BGH prüft §129-Verfahren gegen sächsische Nazis

Vor ziemlich genau einem Jahr beschloss das Landgericht Dresden, dass die sächsische Neonazi-Kameradschaft “Sturm 34″ keine kriminelle Vereinigung sei. Das fiel auf. Mir auch. Links ist man da ja weniger zimperlich.

Obwohl die Nazis von Sturm 34 gemeinsam Menschen angreifen, schwer verletzen und nicht nur einmal, fand das Gericht sinngemäß, sie seien für eine ordentliche Vereinigung zu blöd und sprach sogar einige frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte Revision beantragt, und nun nimmt sich der Bundesgerichtshof der Sache an. Ich werde trotzdem nicht glauben, dass es damit wieder gerecht zugeht, aber bemerkenswert ist es doch.

NPD-Blog berichtet detailliert über den Fall.

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