Die Erde ist eine Scheibe

SchlapphutBrigitte Zypries wurde für die Frankfurter Rundschau zum Thema Überwachung interviewt und siehe: wir haben alles falsch verstanden. Der Bundestag hat heute eine ganze Serie neue Gesetze im Bereich Strafrecht beschlossen, u.a. auch das berüchtigte Terrorcamp-Gesetz. Dazu hatte Heribert Prantl im Januar einen passenden Kommtar geschrieben: Per Mausklick zum Terrorist. Dazu Frau Zypries: 

Frau Zypries, müssen die Bürger fürchten, bald schon durch einen falschen Mausklick zum Terrorist zu werden?

Nein, wie kommen Sie denn auf diese absurde Idee?

Ist mir auch vollkommen unerklärlich. 

Das neue Gesetz verlegt die Strafe aber weit ins Vorfeld einer
Straftat. Schon vage Vorüberlegungen, einen Anschlag zu begehen, werden
justiziabel. Sind wir damit nicht auf dem Weg in eine Gesinnungsjustiz?

Der Vorwurf ist völlig übertrieben. Wir bestrafen keine Gesinnung – mag
sie noch so fragwürdig sein -, sondern konkrete
Vorbereitungshandlungen. Überdies habe ich in den Debatten mit der
Union und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stets darauf beharrt,
dass der Täter die Absicht haben muss, einen Anschlag zu begehen.

Mmmh. Und was wollte Schäuble? Dass es reicht, wenn der Täter mal abstrakt an Anschläge dachte?

Mit der Vorratsdatenspeicherung ist

..die Kontrolle von Surfern (…) damit so gut wie gar nicht möglich – das wollen wir ja auch nicht.

Es will auch niemand Telefone abhören oder Bundestrojaner einsetzen, völlig abwegig! (Wir werden darauf zurückkommen). Dafür will sie mit uns (= "Internetgemeinde") diskutieren. Wir sind gespannt.

Und wieder: was ist eine terroristische Vereinigung?

Terrorflaschen by ephaOb Greenpeace der Frage "Was ist Terrorismus" aufgeschlossener gegenüber steht, seit sie in Dänemark selber deswegen verurteilt wurden? In der Rubrik "tagesthemen" der Website des Greenpeace Magazins gibt es einen Artikel zu einem interessanten Revisionsverfahren, das morgen vom Bundesgerichtshof verhandelt wird. Und da geht es mal wieder um die Frage, was die terroristische Vereinigung ausmacht:

Das zweite Problem des Revisionsprozesses dürfte noch spannender sein:
Was ist eigentlich unter einer strafbaren «terroristischen Vereinigung»
zu verstehen? Das OLG war sich nicht so ganz sicher, ob El Kaida,
damals von US-amerikanischen Soldaten aus Afghanistan vertrieben und
organisatorisch wohl am Boden, seinerzeit überhaupt eine «Vereinigung»
gewesen sei. Denn das deutsche Strafrecht ist hier streng: Nur wenn
eine Gruppe straff genug organisiert ist, geht sie als «terroristische
Vereinigung» durch.

Deshalb griff das OLG auf einen EU-Rahmenbeschluss von 2002 zurück, der
den Begriff deutlich weicher interpretiert. Ein bisschen Vorausplanung
und Koordinierung soll schon genügen, außerdem ein paar Regeln zur
gemeinsamen Willensbildung. Sollte sich diese Lesart durchsetzen,
dürften sich die Terrorermittler der Bundesanwaltschaft die Hände
reiben; Ermittlungen, die schon jetzt weit im Vorfeld möglicher
Terrorpläne ansetzen, wären noch einfacher einzuleiten.

In dem Zusammenhang ist interessant, dass Schäuble höchstselbst (naja, wahrscheinlich eher einE ReferentIn) bei abgeordnetenwatch.de gerade bei der Frage nach der Terrorismusdefinition auf just diese EU-Definition verwies.

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