Online-Durchsuchung nicht bei Privatbürgern, sagt Frau Harms
31. Oktober 2008
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Die Generalbundesanwältin Monika Harms hat in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung
die Bürger aufgefordert, mehr Vertrauen in die Rechtmäßigkeit
staatlicher Ermittlungen zu haben. Besonders die mit dem neuen
BKA-Gesetz geplante heimliche Online-Durchsuchung von Computern sollte
nicht kritisch beäugt werden, weil sie gar nicht die Computer von
Privatbürgern im Visier habe.
(heise.de)
Ach so. Ja. Das klingt total plausibel.
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KategorienÜberwachung im Alltag

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