Berlin schwitzt im Sommerloch vor sich hin, wir bereiten wie letztes Jahr einen Kindergeburtstag vor und sehen dem Jahrestag des Beginns 'unseres neuen Lebens' am Donnerstag mit Unwohlsein entgegen. Auch letztes Jahr war es ruhig mitten in den Ferien. Und jetzt?

Im Strandbad Weißensee standen gestern direkt hinter uns zwei ältere Herren in Hemden und Khakihosen am Stehtisch und tranken Bier (alle anderen trugen Badehose).
Tüt-tüüüt-tüüt - Andrejs Bürotelefon an der Humboldt-Uni ist "zur Zeit nicht erreichbar". 

Die seit Januar angekündigte Anklageschrift der BAW ist da. Auch das hat sein Weilchen gebraucht, jetzt ist klar: von den sieben ursprünglich Beschuldigten werden drei angeklagt, Bundeswehrfahrzeuge angezündet haben zu wollen und außerdem Mitglieder der 'militanten gruppe (mg)' zu sein. Dass die drei Mitglieder der mg seien, sagt eine unbestätigte Quelle des Verfassungsschutzes.

Update: Auch die BAW hat sich jetzt erklärt (Link direkt zur BAW-Website). Abgesehen davon, dass Frau Generalbundesanwalt eine Führungsrolle der 'mg' herbeifantasiert, an die außer ihr wahrscheinlich niemand glaubt, gibt es sowenig zu sagen, dass nochmal auf den 25 Brandanschläge der 'mg' herumgeritten wird. Dezent verschwiegen wird, dass den drei Angeklagten die Beteiligung an diesen Anschlägen gar nicht vorgeworden wird.

 

Wir freuen uns nicht unbedingt über die Aussicht, dass es dann wohl ab Herbst zu diesem Verfahren kommt, aber wenn es so weiter geht wie bisher, dann verspricht es zumindest unterhaltsam zu werden. Bitte achten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte.

Die ganze Presseerklärung des Bündnisses für die Einstellung der §129(a)-Verfahren:

Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder Straße 4
D-10405 Berlin
Kontakt: 0157-74 30 06 52

Pressemitteilung

Sabotage an Bundeswehrfahrzeugen - BAW erhebt Klage nach §129 wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg)

Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat Anklage gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. erhoben. Den drei Berlinern wird vorgeworfen, Ende Juli 2007 auf dem Gelände der Rüstungsfirma MAN in Brandenburg (Havel) Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Außerdem werden sie angeklagt, Mitglieder der militanten gruppe zu sein.

Die Zerstörung von Bundeswehrfahrzeugen sei eine konkrete Abrüstungsinitiative und diene dazu, Kriegshandlungen - also Schlimmeres - zu verhindern, so Arthur Schüler, Sprecher des Bündnisses. In verschiedenen europäischen Ländern seien AntimilitaristInnen mit dieser Begründung freigesprochen worden. „Deshalb fordern wir auch einen Freispruch”, betont Schüler.

Die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung stützt sich auf verschiedene Indizien, weitere konkrete Tatbeteiligungen werden den Dreien nicht vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft wertet als Indiz für eine Mitgliedschaft, dass sich die Angeklagten beim Spazierengehen umgeschaut hätten, dass sich die militante gruppe nicht zu dem Brandanschlag geäußert habe oder einer der Angeklagten sich Einweghandschuhe gekauft habe.

Um diese Indizien zu untermauern, bemüht die BAW zudem einen Spitzel des Bundesamts für Verfassungsschutzes (VS). Nach dessen Aussagen – die der VS selbst als „nachrichtenrelevant, aber nicht bestätigt” einstuft - sollen die Angeschuldigten der mg angehören. „Die Anklage wegen Mitgliedschaft ist extrem schwach begründet und an den Haaren herbeigezogen”, so Rechtsanwalt Thomas Herzog, einer der Anwälte der Angeklagten. Deshalb habe der Verfassungsschutz wohl auch noch den Spitzel aus dem Hut gezaubert.

Die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes und der Polizei sowie die Aussagen des Spitzels werden im weiteren Verlauf des Verfahrens ein zentrales Thema sein. „Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten ist eine der Lehren aus dem Faschismus in Deutschland”, so Schüler. „Deshalb werden wir die ständigen Verstöße gegen diesen Grundsatz thematisieren.”

Der Erste Strafsenat des Berliner Kammergerichts muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Prozessbeginn wird Herbst 2008 sein.

Bündnis für die Einstellung der 129(a)-Verfahren, 28.07.2008