Die rot-grüne Koalition hat 2003 den Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs verändert und ein Resultat davon war, das die Werbung für terroristische Vereinigungen nicht mehr strafbar ist. Damit war ein bleiernes Kapitel deutscher Geschichte beendet, jedenfalls schien es so. Zwei Jahre nach dem 11. September und damit in einer Zeit, als sich der Kampf gegen den Terror schon richtig schön warmgelaufen hatte, war das nicht selbstverständlich. Es bedeutete, dass etwa das reine Aufhängen von Plakaten, die Sympathie für politische Gefangene bekundeten, nicht mehr ausreichte, um zu jahrelanger Haft verurteilt zu werden - in den 70er und 80er Jahren kam das nicht selten vor.

Der Bundesgerichtshof hat im Oktober und November deutlich entschieden, was nach dem aktuellen Gesetz kein Terrorismus ist, nämlich z.B. das Anzünden von leeren Bundeswehrfahrzeugen und auch generell alles, was der 'militanten gruppe' vorgeworfen wird. Wenig überraschend wurde direkt nach diesen Entscheidungen aus dem rechten Lager gefordert, dass dann die Gesetze geändert werden müssten, wenn es mit den geltenden nicht möglich ist, alle die als Terroristen festnehmen und verurteilen zu lassen, die aus rechter Sicht welche sind. Auf der Wunschliste stehen bspw. terroristische Vereinigungen, die aus nur einer Person bestehen, und die alte 'Werbung für..'. Seit heute gibt es den Gesetzentwurf des Bundesrats, der sich zuerst dem Aufenthalt in terroristischen Ausbildungslagern widmet. Im Kleingedruckten steht dann noch folgendes:

"Zugleich solle die Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen erneut unter Strafe stehen. Diese war im Jahre 2002 abgeschafft worden. Gerade in einer Zeit gegenwärtiger Bedrohung durch terroristisch motivierte Anschläge könne es nicht hingenommen werden, dass derjenige straffrei bleibe, der dazu aufrufe, sich mit den Zielen solcher Vereinigungen zu solidarisieren."

Mindestens ratlos, wenn nicht sehr misstrauisch, macht mich diese Formulierung:

So sollen zu Beispiel bestimmte Vorbereitungshandlungen zu schweren terroristischen Gewalttaten und Anleitungen zu solchen Taten generell - auch ohne Bezug zu terroristischen Vereinigungen - unter Strafe gestellt werden.

Die Details stehen hier:  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607958.pdf