Über die informationelle Selbstbestimmung wird häufig gesprochen. Manche Politiker denken, damit sei das Recht gemeint, sich umfassend zu informieren, andere behaupten, das gebe es gar nicht, weil es nicht im Grundgesetz steht. Und woher haben wir das also? Aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 1983 zur letzten westdeutschen Volkszählung - die wurde nämlich nach viel Protest mit der Begründung abgelehnt, dass sie gegen das bewusste Recht verstoße. Eine weiterhin sehr lesenswerte Sache.

Ja, und die nächste Volkszählung kommt jetzt also, dazu gab es gestern ein Hintergrundgespräch. Praktischerweise gibt es auch schon diese hübsche unauffällige Website http://www.zensus2011.de - bloss nicht das hässliche Wort Volkszählung in den Mund nehmen.

Das dies eine nicht zu unterschätzende Kleinigkeit ist, scheint den Beteiligten bewusst. Schon im September 07 hat die Bundesregierung eine 'Zensuskommission' ins Leben gerufen, die trotz ihrer großen Wichtigkeit umsonst arbeiten muss:

"Da dieser Zensus neuen methodischen Ansätzen folgt, ist die der Zensuskommission übertragene Aufgabe von besonderer Bedeutung für den Gesamterfolg des nächsten Zensus."

Was sie wohl dann davon haben?


Indirekt dazu passt die Debatte über die Speicherung von Fluggastdaten, die anscheinend beim Polizeikongress gestern und vorgestern in Berlin ein bisschen inszeniert wurde.

EU-Kommissar Frattini habe dazu gesagt, dass ehrliche Menschen nichts zu befürchten hätten, so die Tagesschau. Ein wirklich überzeugendes Argument dafür, Daten 13 Jahre lang speichern zu wollen. Und ein anderer Politiker konnte auch gar nicht verstehen, was jemand da dagegen haben könne, denn das sei ja ein wichtiges Instrument für die Terrorismusbekämpfung, denn schließlich "fliegen die alle vor den Anschlägen". Genau. Und putzen sich wahrscheinlich auch alle die Zähne, weswegen ich vorschlage, dass regelmäßig bei der ganzen Bevölkerung alle halbe Jahre die Zahnbürsten zur kriminaltechnischen Untersuchung eingesammelt werden.

Als Gegenmittel empfehle ich das Interview des Hamburger Freien Radios FSK mit einem der Anwälte im gerade von der Bundesanwaltschaft abgegebenen ehemaligen §129a-Verfahren 'Bad Oldesloe' (25 Min, ogg).