Nicht nur der BGH soll Mittwoch entscheiden, was Terrorismus ist. Das Bündnis für die Einstellung der §129a-Verfahren stellt die Frage auch, und hier gibt es statt U-Haft Preise zu gewinnen:
Die Bundesanwaltschaft verfolgt ihn. Die rot-grüne Koalition hat
versucht, ihn neu zu definieren. Der Bundesgerichtshof muss ihn prüfen
und unsere Freunde sollen seinetwegen angeklagt werden. Das Phantom des
"Terrorismus".Mit dem Paragraph 129a des Strafgesetzbuches sollen die Betätigung und
die Mitgliedschaft in einer "terroristischen Vereinigung" juristisch
verfolgt werden, doch selbst die höchsten Richter der Republik sind
sich nicht ganz sicher, was darunter verstanden werden soll.Die Bundesjustizministerin
denkt, dass nicht mal der 11. September terroristisch war, aber alle
haben davor Angst. Das Strafgesetzbuch, die UNO und auch die EU haben
gar keinen festgelegten Terrorismusbegriff und auch wir fragen uns
aktuell: Was ist eigentlich Terrorismus? Wer ist ein Terrorist? Und was
eine terroristische Handlung? Weiterlesen
