Vorbemerkung des Übersetzers: Am 11. September 2008 wurden eine
Reihe von Dokumenten zum Prozeß gegen Ethel und Julius Rosenberg auf
der Internetseite des unabhängigen National Security Archive erstmals
veröffentlicht. (http://www.gwu.edu/~nsarchiv/news/20080911/index.htm)
Zugleich erschien in der New York Times ein Artikel mit überraschenden
Aussagen von Morton Sobell, einem Verteidiger der Rosenbergs. Auf die
daran anknüpfende Diskussion reagierten die beiden Söhne der
Rosenbergs, Michael und Robert Meeropol, mit eigenen Stellungnahmen.
Der folgenden Text antwortet auf einen Kommentar von Ronald Radosh in
der Los Angeles Times vom 17. September. Er erschien in der LA Times am
5. Oktober 2008. Inzwischen sind auf der Website nsarchive.org weitere
Dokumente zum Prozeß veröffentlicht worden.
Wir
sind die Söhne von Ethel und Julius Rosenberg. Wir waren kleine Kinder
– 10 und 6 Jahre alt – als unsere Eltern auf dem elektrischen Stuhl in
Sing Sing getötet wurden, weil sie das "Geheimnis der Atombombe" der
Sowjetunion verraten haben sollen.
...
Dieser Fall enthält eine klare Warnung. Er zeigt Tendenzen unserer
Regierungen öffentliche Furcht zu erzeugen und auszubeuten,
Bürgerrechte zu zerstören und die Verfahren der Justiz zu manipulieren.
In unsere heutigen politischen Situation haben sich die Ziele der
Vorwürfe geändert, aber die Taktiken der Mächtigen sind ziemlich die
gleichen.
Die Bundesanwaltschaft, die ja bekanntlich im Wald immer viele Räuber vermutet und hinter jedem linken Baum einen Terroristen sieht, verdächtigt seit Jahren die unterschiedlichsten Leute, zur 'militanten gruppe' zu gehören oder sonstwie latent terroristisch zu sein. Drei davon wurden, so sagt das BKA, dabei erwischt, wie sie Bundeswehr-LKW anzünden wollten und denen wird seit einer Woche in Berlin-Moabit der Prozess gemacht.
Passend zum Ereignis werden still und leise gleich zwei (ehemalige) §129a-Verfahren eingestellt, die jeweils viel Wirbel gemacht haben, als sie durch die Medien gereicht wurden
Während ich in Malmö beim Europäischen Sozialforum von Seminar zu Seminar marschiere hörte ich von einem Terrorismusfall, der jenseits Skandinaviens nicht sehr bekannt ist. Heute gab es ein Urteil. Worum geht es?
Terroristische T-Shirts!
Eine Gruppe namens "Fighters and Lovers" verkauft T-Shirts mit Logos der FARC und der PFLP und will das damit eingenommene Geld den beiden Organisationen schicken. Das führt zu einer Anklage wegen Unterstützung der terroristischen Organisationen FARC und PFLP. In der ersten Instanz entscheidet ein Gericht, dass es sich dabei überhaupt nicht um terroristische Organisationen handelt - das musste nämlich zunächst geklärt werden. In der zweiten Instanz sind heute sechs Personen verurteilt worden, davon zwei zu sechs Monaten Haft und vier zu Bewährungsstrafen. Eine Person wurde freigesprochen: ein Hot-Dog-Verkäufer, der Werbeplakate für die T-Shirts in seinem Imbiss aufgehängt hatte.
Die seit dem 21. Mai in Untersuchungshaft sitzenden restlichen neun von
ursprünglich zehn österreichischen
TierrechtlerInnen sind gestern nachmittag überraschend freigelassen
worden.
Die TierrechtlerInnen waren nach §278a des österreichischen StGB
festgenommen worden, der die Bildung krimineller Vereinigungen mit bis
zu fünf Jahren Haft bestraft und zu den sog. Vereinigungsparagraphen
§§278a-d
gehört, die mit den deutschen §§129 bzw. 129a vergleichbar sind. Der an sich
gegen Organisierte Kriminalität gerichtete §278a wird in Österreich auch
als "Anti-Mafia-Paragraf" bezeichnet.
Nach allerhand witzigem, aber nichtsdestotrotz ernstem Hin und Her um einen Peilsender im gewesenen Terrorismus-Verfahren Bad Oldesloe geht die Frage, vom wem das Ding ist, jetzt in die nächste Runde.
Die Berliner Zeitung meldet heute gutgelaunt auf Seite 1, dass der hier offenbar ziemlich kreative Anwalt Alexander Hoffmann das Gerät jetzt ordnungsgemäß beim Fundbüro melden will: Ausgepeilt.
Im Verfahren gegen Andrej wird es auch gerade kreativer:
da ja die BAW personell so schlecht ausgestattet ist, dass es dort niemand schafft, die Akten auf CD zu brennen und wir andererseits gern endlich verstehen würden, was eigentlich noch das Problem ist, bot Andrejs Anwältin an, dann eben nach Karlsruhe zu fahren, um sie dort einzusehen. Auf Kosten der BAW, versteht sich. Wir sind gespannt.
Ein weiterer Fall von TerroristInnen, die inzwischen doch keine mehr
sind, ist der von 20 Menschen in Neuseeland, die im Rahmen einer landesweiten 'Anti-Terror-Razzia'
am 15. Oktober letzten Jahres verhaftet worden waren. Am Montag
beginnen die Vorverhandlungen zum Verfahren. Den Beschuldigten wird
vorgeworfen, an angeblichen Trainingslagern im Urewera-Gebiet auf der nördlichen Insel Neuseelands
teilgenommen und dort gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.
Auch
Neuseeland hat ein Anti-Terror-Gesetz, das nach dem 11.
September '01 eingeführt wurde. Es war der Hintergrund der
Durchsuchungsaktion vom 15. Oktober, bei der für einen Tag ein ganzes
Maori-Dorf abgeriegelt wurde, 60 Häuser und ein vollbesetzer Schulbus
durchsucht und die BewohnerInnen festgehalten wurden. Der Terrorvorwurf
wurde inzwischen fallengelassen, aber es wird nun über die Anklage
wegen 20 verschiedener Vorwürfe verhandelt, darunter Waffenbesitz und
Umgang mit Waffen in sog. Ausbildungslagern.
Wer keine TerroristInnen hat, macht sich welche. Ein weiteres Beispiel aus dieser Kategorie ist Portugal, das laut Europol-Bericht zu Terrorismus in der EU letztes Jahr einen einzigen Terrorismusfall im Bereich "Ein-Thema-Terrorismus"hatte:
One single issue terrorist attack was reported for 2007. The attack took place in Portugal and was committed against a transgenic corn field. Over 100 people took part in the attack; more than one hectare of the field was destroyed.
Einigen der betreffenden "TerroristInnen" drohen offenbar demnächst juristische Konsequenzen. Es sind jetzt eine Website samt Online-Petition online gegangen, bei denen es darum geht, die Betroffenen zu unterstützen und sich für Protest und Zivilen Ungehorsam gegen Gentechnik auszusprechen.
Korrektur: es handelt sich beim G8-Verfahren nicht um einen Informanten des VS, sondern des BKA. In der Eile habe ich nicht aufgepasst. Das ändert nichts daran, dass der VS auch seine Finger im G8-Verfahren hat. Danke nach Kiel für den Hinweis!
Wir haben ja gerade herausgefunden, dass das BKA dermassen wenig über die militante gruppe weiß, dass auch für die gerade bekannt gewordene Anklageschrift eine „nachrichtenrelevant(e), aber nicht bestätigt(e)” Quelle des Verfassungsschutzes (VS) herhalten muss. Diese Quelle weiß ganz sicher, wer dazu gehört - und wenn die das weiß, dann stimmt das ja sicherlich.
Passend dazu wurde jetzt bekannt, dass der VS auch im G8-Verfahren eine ganz pikante Rolle spielt (auf dem im Grundgesetz verankerten Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten will ich jetzt gar nicht rumreiten, aber das Demokratieverständnis unserer Ordnungskräfte überrascht mich immer wieder).
Seit Frühjahr 2006 hat die BAW gegen 11 junge Leute nach §129a ermittelt, denen Brandanschläge vorgeworfen wurden. Die ersten Beschuldigten waren ein Paar, das in der Funkzelle, in der in derselben Nacht ein Anschlag stattfand, mehrmals miteinander telefoniert hatte.
Alle stammen aus dem linken Spektrum, einige von ihnen sind in der so genannten Antifa-Bewegung aktiv. Gegen keinen der Beschuldigten gab es jedoch konkrete Indizien für eine Beteiligung an dem Anschlag.
Der bösgläubig gefundene Peilsender ist letzte Woche vor Gericht auf eine verständige Richterin getroffen. Die fand, dass Peilsender nur zurückgefordert werden können, wenn auch belegbar ist, von wem sie sind - und es will immer noch niemand so richtig gewesen sein:
Zivilrichterin Katja Krebs hatte zu dem Zeitpunkt bereits klar gemacht,
was sie von der Klage hält: gar nichts. Es sei überhaupt nicht
ersichtlich, dass das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise das
Landeskriminalamt (LKA) wirklich der Besitzer des Ortungsgerätes sei.
Alleine das Überwachungsprotokoll reiche dafür nicht aus, ebenso sei
der Einbau des Senders am Wagen von Daniel S. nicht nachvollziehbar.
„Der Klage fehlen damit elementare Voraussetzungen“, sagte Richterin
Krebs.
Nicht online ist der Kommentar aus der taz vom 30.5.:
(...) Warum schreibt das LKA das Gerät nicht einfach unter Spesen eines missratenen Einsatzes ab? Und warum ist das LKA nicht in der Lage, Belege für den Besitz vorzulegen? Vielleicht ist der Verdacht von Anwalt Axel Hoffmann nicht verkehrt, dass der Peilsender gar nicht dem LKA gehört, sondern dass das von anderen nur vorgeschoben wird, die im Verborgenen bleiben möchten, um es wieder zu beschaffen. Respekt vor den klaren Worten von Richterin Katja Krebs. Ohne Quittung läuft
nichts. (...)
Es gibt eine Website für den kürzlich in Nottingham, UK, festgenommenen Universitätsangestellten Hicham Yezza, der am Samstag nach Algerien abgeschoben werden soll. Dort gibt es auch Briefe, die an das UK Home Office (Innenministerium) geschickt werden können:
Hicham Yezza lebt seit 13 Jahren in Großbritannien und hat den 'Fehler' gemacht, einem Bekannten beim Drucken von legal erhältlichem Material für Forschung über Al-Quaeda zu helfen. Gestern gab es eine Demo zum Thema, mit sehr schicken Fotos hier.
Doch, es kommt vor, dass §129a-Verfahren eingestellt werden. Wir geben also die Hoffnung nicht auf, dass BAW/BKA uns irgendwann sowas Hübsches schicken wie dieses Papier, dass Rop Gongrijp gerade wiedergefunden hat.
Rop betrieb (mit anderen) den Server xs4all.nl, auf dem die in Deutschland verbotene Zeitschrift Radikal dokumentiert war, und deswegen betrieb die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Werbens für terroristische Vereinigungen. Wie gesagt, er betrieb den Server, auf dem die Seiten der Zeitschrit gehostet wurden, die widerum angeblich .. usw.
Details dazu gibt es auf Seiten, bei denen ich nicht unbedingt die Hand dafür in's Feuer legen würde, dass nicht genau von unfreundlich gesonnenen Behörden darauf geachtet wird, wer sie aufruft.. [Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Anwalt oder ihre Internet-Sicherheitsberaterin]: http://www.xs4all.nl/~tank/radikal/.
Und schließlich bekam die damalige Bundestagsabgeordnete Angela Marquardt ja auch ein eigenes Verfahren, nur weil sie auf diese Seiten verlinkt hatte, wer erinnert sich noch? Ich hoffe ganz dringend, dass sich dieser Tatbestand endgültig erledigt hat.
Hübsch auch dieses Papier "Im Namen der Königin", das erscheint, wenn die Seite mit den Mirror-Seiten der Radikal-Website aufruft (Mirror-Seiten sind sog. Spiegel-Seiten, also Seiten mit demselben Inhalt, aber auf anderes Servern).
Bei uns passiert nicht viel - dafür wird in Großbritannien und Österreich wissenschaftlich Arbeiten oder verschlüsselt E-Mailen jetzt auch zum Problem (s. unten).
Die Pressekonferenz letztens, zu der es jetzt auch Videoaufnahmen gibt, hat trotz überzeugender Begründungen die BAW nicht dazu bewegen können einzusehen, dass die diversen Verfahren wegen Bildung angeblicher inzwischen nur noch krimineller Vereinigungen eingestellt gehören, denn sie (die Ermittlungen) sind im Grunde der Demokratie wesentlich
gefährlicher als die Beschuldigten. Ganz offensichtlich und wenig
überraschend haben die ermittelnden Behörden aber ein ganz anderes
Verständnis von Demokratie. Einige der Texte dazu gibt es jetzt auch englisch und italienisch.
Wir sind in dieser Sache viel unterwegs, ich zuletzt in Heidelberg bei der Aktionsakademie von Attac. Gekocht hat da die Vokü Le Sabot, sehr lecker und mit wunderbarem Transparent:
In abgewandelter Form passt dieser Satz auch auf verschiedene andere Leute. Terrorismus-Abwehr wird immer beliebter.
Am 14. Mai traf es zwei Studenten in Nottingham. Ein von einer US-Regierungsseite runtergeladenes Al-Quaeda-Handbuch: sechs Tage U-Haft, Hausdurchsuchungen, Handys beschlagnahmt. Einer von beiden ist jetzt mit Abschiebung bedroht. (via)
In Österreich wurden am 21. Mai 23 Wohnungen durchsucht und 10 Menschen festgenommen. Aus der Presseerklärung dazu:
Gegen zwölf Personen, bei denen Hausdurchsuchungen stattgefunden haben,
liegen Haftbefehle vor. Begründet werden diese mit Verdunkelungsgefahr,
da die Betroffenen zb mit verschlüsselten Mails kommuniziert haben
sowie Tatbegehungsgefahr, weil die Betroffene teilweise seit langem in
der Tierrechtsszene aktiv sind.
Es sind tatsächlich alle 10 weiterhin in U-Haft. Konkrete Vorwürfe gibt es anscheinend keine, dafür demnächst mehr Informationen hier: http://antirep2008.lnxnt.org/
Dafür hörte ich die These, dass Österreich wohl für die kommende Europameisterschaft im Fußball übt - es sollen u.a. zwei Hubschrauber zum Einsatz gekommen sein, die zum Festnehmen sonst nicht zwingend nötig sind.
Ich lebe in Berlin, bin Medienaktivistin, Journalistin, Übersetzerin, Mutter zweier Kinder und seit Juli '07 vor allem bekannt als Partnerin von Andrej Holm, der morgens um 7 Uhr in unserer Wohnung als Terrorist festgenommen wurde. Seitdem blogge ich über das Innenleben einer Terrorismus-Ermittlung (vor allem hier nachzulesen, mehr in der Mediathek) und, seit nicht mehr so spürbar ermittelt wird, zunehmend über Terrorismus und den "Krieg gegen Terror" an sich. Das §129-Verfahren dauert allerdings an, auch wenn die Bundesanwaltschaft seit Juli '07 nichts gefunden hat, das den Vorwurf erhärtet hätte. Die Überwachung geht weiter.