[Überwachung , §129a ] 25 Juni, 2009 23:33

Der Guardian erzählt die Geschichte von Mahmoud Abu Rideh, der seit 2005 mit einer Control Order lebt. Control Orders "beschützen die britische Öffentlichkeit vor dem Risiko des Terrorismus". Aktuell leben 20 Menschen in Großbritannien mit Control Orders.

Mahmoud Abu Rideh wurde 2001 festgenommen, war 23 Stunden täglich in Einzelhaft und wurde nach vier Jahren mit Control Order entlassen. Er hat bis heute nicht erfahren, was ihm vorgeworfen wird. Es gab keine Anklage, kein Verfahren und keine Akteneinsicht. Seit der Control Order vor vier Jahren darf er sich mit niemandem verabreden, darf weder Bankkonto noch Handy haben und darf nicht ins Internet. All dies betraf auch seine Frau und seine sechs Kinder, die ihn schließlich verlassen haben. Ein Ende ist sowenig absehbar wie er weiß, warum das alles passiert.

Mehrmals am Tag muss er zur Kontrolle die Polizei anrufen, das erste Mal um drei Uhr morgens. Es ist in dieser Situation unmöglich, einen Job zu finden. 

Er hat mehrmals versucht, sich umzubringen.

Ich bin allein. Ich habe keine Freunde. Alle haben Angst davor, mich zu treffen. Ich bin schon vorher der Folter entkommen, und jetzt werde ich von der britischen Regierung  gefoltert. Ich bin wie eine Maschine. Ich fühle nichts mehr. Ich bin schon tot.


[Terrorismus , §129a ] 12 Oktober, 2008 22:00

"Der Verdacht, dass der Krieg gegen den Terrorismus gefährlicher ist als der Terrorismus selbst, erscheint mir völlig gerechtfertigt",

sagte Richard Rorty, zitert im morgen erscheinenden Spiegel in einem Artikel über die uns bevorstehende Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren: "Warum die vorgeschlagene Grundgesetz-Novelle zum Einsatz der Bundeswehr im Innern das Vertrauen in die Verfassung zerstört".

Dazu gibt es noch einen Artikel zum §129a: "Missbraucht die Bundesanwaltschaft den "Terroristen"-Paragrafen 129 a?"

Die Antwort darauf fällt leicht, und wird auch gut begründet. Vielleicht gibt es die Artikel ja demnächst noch online.


[mg-Verfahren , §129a , Ähnliche Verfahren ] 01 Oktober, 2008 21:34

https://einstellung.so36.net/files/wir_sind_alle_militant.gif Die Bundesanwaltschaft, die ja bekanntlich im Wald immer viele Räuber vermutet und hinter jedem linken Baum einen Terroristen sieht, verdächtigt seit Jahren die unterschiedlichsten Leute, zur 'militanten gruppe' zu gehören oder sonstwie latent terroristisch zu sein. Drei davon wurden, so sagt das BKA, dabei erwischt, wie sie Bundeswehr-LKW anzünden wollten und denen wird seit einer Woche in Berlin-Moabit der Prozess gemacht.

Passend zum Ereignis werden still und leise gleich zwei (ehemalige) §129a-Verfahren eingestellt, die jeweils viel Wirbel gemacht haben, als sie durch die Medien gereicht wurden

Update: heute sind zwei neue Artikel in taz und Tagesspiegel dazu erschienen: Sieben Jahre ohne Privatleben und G-8-Demonstranten vom Terror-Verdacht befreit.

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[mg-Verfahren , Überwachung , §129a , Ähnliche Verfahren ] 30 August, 2008 10:16

Peilsender Bad OldesloeNach allerhand witzigem, aber nichtsdestotrotz ernstem Hin und Her um einen Peilsender im gewesenen Terrorismus-Verfahren Bad Oldesloe geht die Frage, vom wem das Ding ist, jetzt in die nächste Runde. 

Die Berliner Zeitung meldet heute gutgelaunt auf Seite 1, dass der hier offenbar ziemlich kreative Anwalt Alexander Hoffmann das Gerät jetzt ordnungsgemäß beim Fundbüro melden will: Ausgepeilt.

Hintergrund dazu: 

Im Verfahren gegen Andrej wird es auch gerade kreativer:

da ja die BAW personell so schlecht ausgestattet ist, dass es dort niemand schafft, die Akten auf CD zu brennen und wir andererseits gern endlich verstehen würden, was eigentlich noch das Problem ist, bot Andrejs Anwältin an, dann eben nach Karlsruhe zu fahren, um sie dort einzusehen. Auf Kosten der BAW, versteht sich. Wir sind gespannt.


[de , §129a ] 07 August, 2008 23:16

Es gibt ganz offensichtlich so'ne und solche kriminellen Vereinigungen. Wenn diese aber keine ist, dann weiß ich auch nicht, was das sein soll.

Das Urteil gegen die sächsische Neonaziorganisation "Sturm 34" ging gestern breit durch die Medienlandschaft.

Interessant die Schnipsel in den Berichten darüber, warum das Gericht entschied, dass es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung (§129 StGB) handelt. Nach Meinung des Richters offenbar, weil sie dazu zu dumm sind (?). Das Wort "Terror" wird dafür in den Artikeln relativ oft benutzt.

Sehr gehässig Patrick Gensing im Störungsmelder Sturm 34 laut Landgericht Dresden keine kriminelle Vereinigung

Zur Begründung sagte Richter Martin Schultze-Griebler laut Netzeitung, den Angeklagten fehle es “überwiegend am intellektuellen Inventar”. Neonazis schützen sich also offenbar durch Dummheit vor einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, bzw. durch ihre fehlenden Fähigkeit zur normalen Konfliktlösung: Verbale Auseinandersetzungen kannten die jungen Männer, die im Mai und Juni 2006 mehrere brutale Überfälle in der Region inszenierten, wohl kaum, so der Richter weiter. Die Bezugnahme der “Sturm 34“-Mitglieder auf nationalsozialistische Ideen zeige einen tiefen Rassismus, so Schultze-Griebler. Es sei “die passende Ideologie für Leute, die sich gern prügeln”. Es habe aber keinen für alle Mitglieder “verbindlichen Gruppenwillen” gegeben. Aber: Ihnen sei es um Einschüchterung, um das Schaffen einer “national befreiten Zone” gegangen, was nun doch irgendwie entfernt wie ein gemeinsames Ziel klingt. 

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[de , §129a ] 04 August, 2008 23:06

Seit ein paar Tagen gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu den Verfahren nach §129/a/b im Jahr 2007.

Die BAW lässt ja ständig durchblicken, dass sie schlecht ausgestattet ist und z.B. nicht schafft, ab und zu mal Akten zu kopieren. Offenbar schafft sie auch nicht, ordentlich Akten zu führen. So sieht sich die Bundesregierung genötigt, in der Vorabbemerkung festzustellen:

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt auf der Grundlage der beim Generalbundesanwalt elektronisch erfassten Daten zu den dort geführten Verfahren. Weiter gehende Daten ließen sich nur über eine eingehende Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Verfahrensakten aus dem abgefragten Zeitraum gewinnen, die Straftaten nach §§ 129 ff. StGB zum Gegenstand haben. Dieser Aufwand ist angesichts der hohen Arbeitsbelastung des Generalbundesanwalts in einemüberschaubaren Zeitraum nicht zu leisten.

Resultat: es ist der Bundesregierung nicht möglich herauszufinden, in wievielen Fällen von den im Jahr 2007 62 Verfahren nach §129/a/b mit insgesamt 103 Beschuldigten konkret nach §129a ermittelt wurde. Immerhin wissen sie, dass es um 15 Verfahren geht.

 

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[§129a , Ähnliche Verfahren ] 01 August, 2008 15:45

Korrektur: es handelt sich beim G8-Verfahren nicht um einen Informanten des VS, sondern des BKA. In der Eile habe ich nicht aufgepasst. Das ändert nichts daran, dass der VS auch seine Finger im G8-Verfahren hat. Danke nach Kiel für den Hinweis!


Wir haben ja gerade herausgefunden, dass das BKA dermassen wenig über die militante gruppe weiß, dass auch für die gerade bekannt gewordene Anklageschrift eine „nachrichtenrelevant(e), aber nicht bestätigt(e)” Quelle des Verfassungsschutzes (VS) herhalten muss. Diese Quelle weiß ganz sicher, wer dazu gehört - und wenn die das weiß, dann stimmt das ja sicherlich.

Passend dazu wurde jetzt bekannt, dass der VS auch im G8-Verfahren eine ganz pikante Rolle spielt (auf dem im Grundgesetz verankerten Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten will ich jetzt gar nicht rumreiten, aber das Demokratieverständnis unserer Ordnungskräfte überrascht mich immer wieder).

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[de , Überwachung im Alltag , mg-Verfahren , §129a ] 01 August, 2008 15:17

Vor einem Jahr saß ich fassungslos in meiner frisch durchsuchten Wohnung, ohne Andrej, der am 31.7.07 festgenommen worden war und einen Tag später in Karlsruhe bestätigt bekam, dass ein Haftbefehl vom Ermittlungsrichter verhängt wird, auch wenn der die Staatsanwältin vorher leicht irritiert fragte: "Ist das alles?". Und ab im Hubschrauber nach Berlin Moabit.

Ein Jahr. Ein neues Leben. 

Im Tagesspiegel ist dazu ein Artikel erschienen, bei dem der Autor ein bisschen über das emotionale Ziel hinausgeschossen ist, denn wenn das Ganze auch eine insgesamt jämmerliche Angelegenheit ist, dann bin ich beim Besuch in Berlin-Moabit zumindest nie "leise (an)geweint" worden.

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[§129a , Ähnliche Verfahren ] 30 Juli, 2008 09:07

Na guggeda, geht doch.

Das §129a-Verfahren, das als 'Bad-Oldesloe-Verfahren' bekannt wurde, ist eingestellt worden, las ich eben in der Berliner Zeitung

Seit Frühjahr 2006 hat die BAW gegen 11 junge Leute nach §129a ermittelt, denen Brandanschläge vorgeworfen wurden. Die ersten Beschuldigten waren ein Paar, das  in der Funkzelle, in der in derselben Nacht ein Anschlag stattfand, mehrmals miteinander telefoniert hatte.

Alle stammen aus dem linken Spektrum, einige von ihnen sind in der so genannten Antifa-Bewegung aktiv. Gegen keinen der Beschuldigten gab es jedoch konkrete Indizien für eine Beteiligung an dem Anschlag.

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[de , mg-Verfahren , Überwachung , §129a ] 11 Juli, 2008 12:15

Tut es oder tutet es? Jedenfalls waren wir mit anderen Spiegel Online eine weitere Geschichte wert (mit grammatisch grenzwertigem Titel).

Bedenklich ist in jedem Fall die schiere Länge der Ermittlungen: Seit sechs Jahren beispielsweise ermittelt die Bundesanwaltschaft, die zu den Verfahren derzeit keine Auskünfte geben will, schon gegen vier Berliner. Mit zweifelhaften Textanalysen hatten Beamte des Bundeskriminalamtes angebliche Übereinstimmungen zwischen Bekennerschreiben der "militanten gruppe" und den Beschuldigten zugeschriebenen Texten ausgemacht. Obwohl auch umfassende Überwachung über mehrere Jahre keine Beweise brachte, wurde das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt.

 

 


[de , mg-Verfahren , §129a ] 04 Juli, 2008 15:43

Die oberste Strafverfolgungsbehörde Deutschlands hat uns gerade wieder einen Beweis ihrer enormen Effizienz zukommen lassen.

Andrej's Anwältin Christina Clemm hatte nachgefragt, ob bald mal mit der Auswertung der DNA-Probe zu rechnen ist, die am 14.1. bei ihm entnommen wurde. Und ob nicht doch mal ein paar Akten rausgerückt werden, damit wir verstehen, was eigentlich gerade das Problem ist, und ob nicht doch bald mal eingestellt wird.

Dazu schreibt Frau Vanoni, die zuständige Bundesanwältin, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind,

"insbesondere auch die Auswertung des DNA-Identifizierungsmusters Ihres Mandanten".

Der Brief ist vom 19.6., das ist ziemlich genau fünf Monate nach der Abgabe der DNA. Das ist doch eine ganz ordentliche Leistung, die unsere Polizei da vorlegt, finden Sie nicht?

Akten gibt's auch keine, weil die BAW die Originalakten in Karlsruhe benötigt werden und

"nicht ständig auch in digitaler Form aktualisiert werden"

Soso. Die BAW schafft die aktuelle Digitalisierung nicht. Wir würden die Akten auch als Kopie auf Papier nehmen. Vielleicht sollte mal eine Spendenkampagne für die vollkommen unterausgestattete BAW gestartet werden, oder sie brauchen ein paar mehr PraktikantInnen.

Oder gibt es noch andere Thesen, warum das so lange dauert?


[Überwachung , §129a , Ähnliche Verfahren ] 01 Juni, 2008 22:33

Der bösgläubig gefundene Peilsender ist letzte Woche vor Gericht auf eine verständige Richterin getroffen. Die fand, dass Peilsender nur zurückgefordert werden können, wenn auch belegbar ist, von wem sie sind - und es will immer noch niemand so richtig gewesen sein:

Zivilrichterin Katja Krebs hatte zu dem Zeitpunkt bereits klar gemacht, was sie von der Klage hält: gar nichts. Es sei überhaupt nicht ersichtlich, dass das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise das Landeskriminalamt (LKA) wirklich der Besitzer des Ortungsgerätes sei. Alleine das Überwachungsprotokoll reiche dafür nicht aus, ebenso sei der Einbau des Senders am Wagen von Daniel S. nicht nachvollziehbar. „Der Klage fehlen damit elementare Voraussetzungen“, sagte Richterin Krebs.

(Lübecker Nachrichten)

Weitere ähnlich süffisante Berichte:

Nicht online ist der Kommentar aus der taz vom 30.5.:

(...) Warum schreibt das LKA das Gerät nicht einfach unter Spesen eines missratenen Einsatzes ab? Und warum ist das LKA nicht in der Lage, Belege für den Besitz vorzulegen? Vielleicht ist der Verdacht von Anwalt Axel Hoffmann nicht verkehrt, dass der Peilsender gar nicht dem LKA gehört, sondern dass das von anderen nur vorgeschoben wird, die im Verborgenen bleiben möchten, um es wieder zu beschaffen. Respekt vor den klaren Worten von Richterin Katja Krebs. Ohne Quittung läuft nichts. (...)
 

[Terrorismus , §129a , Ähnliche Verfahren ] 29 Mai, 2008 12:34

Doch, es kommt vor, dass §129a-Verfahren eingestellt werden. Wir geben also die Hoffnung nicht auf, dass BAW/BKA uns irgendwann sowas Hübsches schicken wie dieses Papier, dass Rop Gongrijp gerade wiedergefunden hat.

Rop betrieb (mit anderen) den Server xs4all.nl, auf dem die in Deutschland verbotene Zeitschrift Radikal dokumentiert war, und deswegen betrieb die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Werbens für terroristische Vereinigungen. Wie gesagt, er betrieb den Server, auf dem die Seiten der Zeitschrit gehostet wurden, die widerum angeblich .. usw.

Details dazu gibt es auf Seiten, bei denen ich nicht unbedingt die Hand dafür in's Feuer legen würde, dass nicht genau von unfreundlich gesonnenen Behörden darauf geachtet wird, wer sie aufruft..  [Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Anwalt oder ihre Internet-Sicherheitsberaterin]: http://www.xs4all.nl/~tank/radikal/.

Und schließlich bekam die damalige Bundestagsabgeordnete Angela Marquardt ja auch ein eigenes Verfahren, nur weil sie auf diese Seiten verlinkt hatte, wer erinnert sich noch? Ich hoffe ganz dringend, dass sich dieser Tatbestand endgültig erledigt hat.

Hübsch auch dieses Papier "Im Namen der Königin", das erscheint, wenn die Seite mit den Mirror-Seiten der Radikal-Website aufruft (Mirror-Seiten sind sog. Spiegel-Seiten, also Seiten mit demselben Inhalt, aber auf anderes Servern).

(Vielen Dank an den Finder)

 

 


[Terrorismus , mg-Verfahren , Überwachung , §129a , Ähnliche Verfahren ] 08 Mai, 2008 15:26

Die BAW interessiert sich für meine Haarfarbe. Und um die herauszufinden, bemühten sie Pedram Shahyar nach Karlsruhe, seines Zeichens Mitglied des Koordinierungskreises von Attac Deutschland; mit einer formvollendeten Vorladung als Zeuge im mg-Verfahren zur Bundesanwaltschaft. Dabei hätten sie das einfacher haben können, immerhin gibt es von mir Fotos, und ausreichend BKA-BeamtInnen, die da hätten weiterhelfen können.

PK 8. Mai 08

Pressekonferenz mit Alexander Hoffmann, Christina Clemm, Peer Stolle, Katja Kipping und Pedram Shahyar am 8.5. in Berlin, mehr dazu unten

Wir erinnern uns: Zeugenvorladungen der BAW sind diese Veranstaltungen, die im schlimmsten Fall mit sechs Monaten Beugehaft enden können, wenn die Vorgeladenen sich weigern, Aussagen zu machen. In diesem Verfahren hat es das noch nicht gegeben, in anderen schon. Und damit werden die Ermittlungen also auch auf Attac ausgeweitet. Naürlich wird nicht gegen Attac ermittelt (nehme ich mal an), aber dass die BAW sich nebenbei dafür interessierte, was Pedram Shahyar so gemacht hat letztes Jahr im Juni, ist in der Befragung gestern deutlich geworden.

Eigentlich ist der Anlass der Vorladung wieder so ein ungeheuer komisches Detail - wenn es nicht so ernst wäre.

Grundannahme (des BKA) ist, dass die 'militante gruppe' Pedram zur 'Zielperson' erklärt habe (es gibt irgendeinen mg-Text, in dem er zitiert wird). Weil er als Vertreter des eher reformistischen Flügels der Globalisierungsgegner den Terroristen Kriminellen von der mg unangenehm aufgefallen sei, und Andrej ihn dann 'ausgespäht' habe (so das BKA).

Darauf gekommen sind sie, weil bei der Durchsuchung unserer Wohnung ein Zettel mit Pedrams Namen und Adresse beschlagnahmt wurde. Und warum sonst würde Bösewicht Andrej Pedrams Adresse haben? Doch wahrscheinlich, weil er ihn bei nächstbester Gelegenheit erschießen wollte (wahlweise Patronen schicken, die Luft aus den Fahrradreifen lassen, oder... ich weiß auch nicht, was sie sich denken). 

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[Überwachung , §129a , Ähnliche Verfahren ] 22 April, 2008 22:42

Wie unglaublich wundervoll. In einem im Grunde noch absurderen ehemaligen Terrorismusverfahren als 'unserem' will das LKA jetzt den vor einem Jahr am Auto entdeckten Peilsender zurück. Als die Anwältin des angepeilten Autofahrers ihn damals zurückgeben wollte, aber nicht wusste wem, wollte niemand Besitzer sein. Anfang des Jahres hat der BGH entschieden, dass auch hier die BAW den Mund zu voll genommen hat und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein abgegeben. Ähnlich wie bei uns geschieht da gerade nicht viel (außer Datensammeln), aber der Sender fehlte plötzlich doch:

Das LKA forderte die Herausgabe von "Überwachungstechnik des Landeskriminalamtes Schleswig Holstein". Schenk habe sich das "GPS Ortungsgerät Nr. 20" im März 2007 "bösgläubig" angeeignet. "Der Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache", empört sich das Kieler LKA. Der Sender sei jedoch "nicht verloren gegangen", sondern sei "unter der Stoßstange des Wagens der Beklagten versteckt" worden. (taz)

Frech. Der findet den Sender am Auto und benimmt sich, als hätte er ihn gefunden, dabei war der gar nicht verloren, sondern mit Absicht versteckt worden! Und dafür gibt's jetzt gleich noch eine Klage und die soll 2500€ kosten. Wenn er das Ding nicht sofort zurückgibt. 

(Das ist übrigend das gleiche Verfahren, in dem die Gespräche mit JournalistInnen nicht nur abgehört, sondern gleich zu den Akten genommen worden waren.)