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, §129a
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08 August, 2008 00:16
Sturm 34 ist keine kriminelle Vereinigung
Es gibt ganz offensichtlich so'ne und solche kriminellen Vereinigungen. Wenn diese aber keine ist, dann weiß ich auch nicht, was das sein soll.
Das Urteil gegen die sächsische Neonaziorganisation "Sturm 34" ging gestern breit durch die Medienlandschaft.
Interessant die Schnipsel in den Berichten darüber, warum das Gericht entschied, dass es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung (§129 StGB) handelt. Nach Meinung des Richters offenbar, weil sie dazu zu dumm sind (?). Das Wort "Terror" wird dafür in den Artikeln relativ oft benutzt.
Sehr gehässig Patrick Gensing im Störungsmelder Sturm 34 laut Landgericht Dresden keine kriminelle Vereinigung
Zur Begründung sagte Richter Martin Schultze-Griebler laut Netzeitung,
den Angeklagten fehle es “überwiegend am intellektuellen Inventar”.
Neonazis schützen sich also offenbar durch Dummheit vor einer
Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung,
bzw. durch ihre fehlenden Fähigkeit zur normalen Konfliktlösung:
Verbale Auseinandersetzungen kannten die jungen Männer, die im Mai und
Juni 2006 mehrere brutale Überfälle in der Region inszenierten, wohl
kaum, so der Richter weiter. Die Bezugnahme der “Sturm 34“-Mitglieder
auf nationalsozialistische Ideen zeige einen tiefen Rassismus, so
Schultze-Griebler. Es sei “die passende Ideologie für Leute, die sich
gern prügeln”. Es habe aber keinen für alle Mitglieder “verbindlichen
Gruppenwillen” gegeben. Aber: Ihnen sei es um Einschüchterung, um das
Schaffen einer “national befreiten Zone” gegangen, was nun doch
irgendwie entfernt wie ein gemeinsames Ziel klingt.
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, §129a
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05 August, 2008 00:06
§129/a/b-Verfahren im Jahr 2007: BAW weitgehend ahnungslos
Seit ein paar Tagen gibt es die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu den Verfahren nach §129/a/b im Jahr 2007.
Die
BAW lässt ja ständig durchblicken, dass sie schlecht ausgestattet ist
und z.B. nicht schafft, ab und zu mal Akten zu kopieren. Offenbar
schafft sie auch nicht, ordentlich Akten zu führen. So sieht sich die
Bundesregierung genötigt, in der Vorabbemerkung festzustellen:
Die
Beantwortung der Anfrage erfolgt auf der Grundlage der beim
Generalbundesanwalt elektronisch erfassten Daten zu den dort geführten
Verfahren. Weiter gehende Daten ließen sich nur über eine eingehende
Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Verfahrensakten aus dem
abgefragten Zeitraum gewinnen, die Straftaten nach §§ 129 ff. StGB zum
Gegenstand haben. Dieser Aufwand ist angesichts der hohen
Arbeitsbelastung des Generalbundesanwalts in einemüberschaubaren
Zeitraum nicht zu leisten.
Resultat: es ist der
Bundesregierung nicht möglich herauszufinden, in wievielen Fällen von
den im Jahr 2007 62 Verfahren nach §129/a/b mit insgesamt 103
Beschuldigten konkret nach §129a ermittelt wurde. Immerhin wissen sie,
dass es um 15 Verfahren geht.
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, §129a
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01 August, 2008 16:45
VS auch im G8-Verfahren aktiv
Korrektur: es handelt sich beim G8-Verfahren nicht um einen Informanten des VS, sondern des BKA. In der Eile habe ich nicht aufgepasst. Das ändert nichts daran, dass der VS auch seine Finger im G8-Verfahren hat. Danke nach Kiel für den Hinweis!
Wir haben ja gerade herausgefunden, dass das BKA dermassen wenig über die militante gruppe weiß, dass auch für die gerade bekannt gewordene Anklageschrift eine „nachrichtenrelevant(e), aber nicht bestätigt(e)” Quelle des Verfassungsschutzes (VS) herhalten muss. Diese Quelle weiß ganz sicher, wer dazu gehört - und wenn die das weiß, dann stimmt das ja sicherlich.
Passend dazu wurde jetzt bekannt, dass der VS auch im G8-Verfahren eine ganz pikante Rolle spielt (auf dem im Grundgesetz verankerten Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten will ich jetzt gar nicht rumreiten, aber das Demokratieverständnis unserer Ordnungskräfte überrascht mich immer wieder).
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Ein Jahr mit §129(a)
Vor einem Jahr saß ich fassungslos in meiner frisch durchsuchten Wohnung, ohne Andrej, der am 31.7.07 festgenommen worden war und einen Tag später in Karlsruhe bestätigt bekam, dass ein Haftbefehl vom Ermittlungsrichter verhängt wird, auch wenn der die Staatsanwältin vorher leicht irritiert fragte: "Ist das alles?". Und ab im Hubschrauber nach Berlin Moabit.
Ein Jahr. Ein neues Leben.
Im Tagesspiegel ist dazu ein Artikel erschienen, bei dem der Autor ein bisschen über das emotionale Ziel hinausgeschossen ist, denn wenn das Ganze auch eine insgesamt jämmerliche Angelegenheit ist, dann bin ich beim Besuch in Berlin-Moabit zumindest nie "leise (an)geweint" worden.
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, §129a
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30 Juli, 2008 10:07
Bad Oldesloe eingestellt
Na guggeda, geht doch.
Das §129a-Verfahren, das als 'Bad-Oldesloe-Verfahren' bekannt wurde, ist eingestellt worden, las ich eben in der Berliner Zeitung.
Seit Frühjahr 2006 hat die BAW gegen 11 junge Leute nach §129a ermittelt, denen Brandanschläge vorgeworfen wurden. Die ersten Beschuldigten waren ein Paar, das in der Funkzelle, in der in derselben Nacht ein Anschlag stattfand, mehrmals miteinander telefoniert hatte.
Alle stammen aus dem linken Spektrum, einige von ihnen sind in der so genannten Antifa-Bewegung aktiv. Gegen keinen der Beschuldigten gab es jedoch konkrete Indizien für eine Beteiligung an dem Anschlag.
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, mg-Verfahren
, Überwachung
, §129a
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11 Juli, 2008 13:15
SPON: Wenn das Telefon merkwürdige Dinge tut
Tut es oder tutet es? Jedenfalls waren wir mit anderen Spiegel Online eine weitere Geschichte wert (mit grammatisch grenzwertigem Titel).
Bedenklich ist in jedem Fall die schiere Länge der Ermittlungen: Seit
sechs Jahren beispielsweise ermittelt die Bundesanwaltschaft, die zu
den Verfahren derzeit keine Auskünfte geben will, schon gegen vier
Berliner. Mit zweifelhaften Textanalysen hatten Beamte des
Bundeskriminalamtes angebliche Übereinstimmungen zwischen
Bekennerschreiben der "militanten gruppe" und den Beschuldigten
zugeschriebenen Texten ausgemacht. Obwohl auch umfassende Überwachung
über mehrere Jahre keine Beweise brachte, wurde das
Ermittlungsverfahren nicht eingestellt.
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, mg-Verfahren
, §129a
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04 Juli, 2008 16:43
BAW .. wieder .. gaaanz .. schnell
Die oberste Strafverfolgungsbehörde Deutschlands hat uns gerade wieder einen Beweis ihrer enormen Effizienz zukommen lassen.
Andrej's Anwältin Christina Clemm hatte nachgefragt, ob bald mal mit der Auswertung der DNA-Probe zu rechnen ist, die am 14.1. bei ihm entnommen wurde. Und ob nicht doch mal ein paar Akten rausgerückt werden, damit wir verstehen, was eigentlich gerade das Problem ist, und ob nicht doch bald mal eingestellt wird.
Dazu schreibt Frau Vanoni, die zuständige Bundesanwältin, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind,
"insbesondere auch die Auswertung des DNA-Identifizierungsmusters Ihres Mandanten".
Der Brief ist vom 19.6., das ist ziemlich genau fünf Monate nach der Abgabe der DNA. Das ist doch eine ganz ordentliche Leistung, die unsere Polizei da vorlegt, finden Sie nicht?
Akten gibt's auch keine, weil die BAW die Originalakten in Karlsruhe benötigt werden und
"nicht ständig auch in digitaler Form aktualisiert werden"
Soso. Die BAW schafft die aktuelle Digitalisierung nicht. Wir würden die Akten auch als Kopie auf Papier nehmen. Vielleicht sollte mal eine Spendenkampagne für die vollkommen unterausgestattete BAW gestartet werden, oder sie brauchen ein paar mehr PraktikantInnen.
Oder gibt es noch andere Thesen, warum das so lange dauert?
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, Überwachung
, §129a
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01 Juni, 2008 23:33
Peilsender gibt's nur gegen Quittung zurück
Der bösgläubig gefundene Peilsender ist letzte Woche vor Gericht auf eine verständige Richterin getroffen. Die fand, dass Peilsender nur zurückgefordert werden können, wenn auch belegbar ist, von wem sie sind - und es will immer noch niemand so richtig gewesen sein:
Zivilrichterin Katja Krebs hatte zu dem Zeitpunkt bereits klar gemacht,
was sie von der Klage hält: gar nichts. Es sei überhaupt nicht
ersichtlich, dass das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise das
Landeskriminalamt (LKA) wirklich der Besitzer des Ortungsgerätes sei.
Alleine das Überwachungsprotokoll reiche dafür nicht aus, ebenso sei
der Einbau des Senders am Wagen von Daniel S. nicht nachvollziehbar.
„Der Klage fehlen damit elementare Voraussetzungen“, sagte Richterin
Krebs.
(Lübecker Nachrichten)
Weitere ähnlich süffisante Berichte:
Nicht online ist der Kommentar aus der taz vom 30.5.:
(...) Warum schreibt das LKA das Gerät nicht einfach unter Spesen eines missratenen Einsatzes ab? Und warum ist das LKA nicht in der Lage, Belege für den Besitz vorzulegen? Vielleicht ist der Verdacht von Anwalt Axel Hoffmann nicht verkehrt, dass der Peilsender gar nicht dem LKA gehört, sondern dass das von anderen nur vorgeschoben wird, die im Verborgenen bleiben möchten, um es wieder zu beschaffen. Respekt vor den klaren Worten von Richterin Katja Krebs. Ohne Quittung läuft
nichts. (...)
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, Terrorismus
, §129a
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29 Mai, 2008 13:34
Eingestellt
Doch, es kommt vor, dass §129a-Verfahren eingestellt werden. Wir geben also die Hoffnung nicht auf, dass BAW/BKA uns irgendwann sowas Hübsches schicken wie dieses Papier, dass Rop Gongrijp gerade wiedergefunden hat.
Rop betrieb (mit anderen) den Server xs4all.nl, auf dem die in Deutschland verbotene Zeitschrift Radikal dokumentiert war, und deswegen betrieb die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Werbens für terroristische Vereinigungen. Wie gesagt, er betrieb den Server, auf dem die Seiten der Zeitschrit gehostet wurden, die widerum angeblich .. usw.
Details dazu gibt es auf Seiten, bei denen ich nicht unbedingt die Hand dafür in's Feuer legen würde, dass nicht genau von unfreundlich gesonnenen Behörden darauf geachtet wird, wer sie aufruft.. [Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Anwalt oder ihre Internet-Sicherheitsberaterin]: http://www.xs4all.nl/~tank/radikal/.
Und schließlich bekam die damalige Bundestagsabgeordnete Angela Marquardt ja auch ein eigenes Verfahren, nur weil sie auf diese Seiten verlinkt hatte, wer erinnert sich noch? Ich hoffe ganz dringend, dass sich dieser Tatbestand endgültig erledigt hat.
Hübsch auch dieses Papier "Im Namen der Königin", das erscheint, wenn die Seite mit den Mirror-Seiten der Radikal-Website aufruft (Mirror-Seiten sind sog. Spiegel-Seiten, also Seiten mit demselben Inhalt, aber auf anderes Servern).
(Vielen Dank an den Finder)
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